Urteile Allein Erziehende scheitern mit Klage gegen Steuerlast

Das Bundesverfassungsgericht hat aus formalen Gründen einer Klage gegen die schrittweise Abschmelzung des besonderen Haushaltsfreibetrages für allein Erziehende abgewiesen.

Allein Erziehende müssen sich auf eine zusätzliche Steuerlast einstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat aus formalen Gründen eine Klage von 96 Müttern und Vätern - darunter die Halbschwester von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), Ilse Brücke - gegen die schrittweise Abschmelzung des besonderen Haushaltsfreibetrags für Eltern ohne miterziehenden Partner als unzulässig abgewiesen. Die Betroffenen hätten zuerst die entsprechenden Steuerbescheide abwarten und dagegen vor den Finanzgerichten klagen müssen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der «Verband alleinerziehender Mütter und Väter» (VAMV) kündigte eine entsprechende Musterklage an. (Aktenzeichen: 2 BvR 246/02)

Es kommt einheitlicher Betrag

Der Haushaltsfreibetrag von ursprünglich 2.916 Euro soll schrittweise bis zum Jahr 2006 abgeschmolzen werden. An dessen Stelle tritt ein einheitlicher Freibetrag für die Betreuung und Erziehung von Kindern, der für Verheiratete und allein Erziehende gleichermaßen gilt. Die Neuregelung war nach der Karlsruher Entscheidung zur Familienentlastung im Jahr 1999 erforderlich geworden.

Allein Erziehende wieder benachteiligt

Die Kläger sahen darin eine Benachteiligung der - oftmals ohnehin weniger begüterten - allein Erziehenden gegenüber ehelichen Gemeinschaften, die in den Vorteil des Splittingtarifs kämen. Nach Berechnungen des VAMV büßen Betroffene mit einem Jahreseinkommen von 30.680 Euro beim völligen Wegfall des besonderen Freibetrags mehr als 1.000 Euro im Jahr ein.