HAFTUNG Im Auto vergessene EC-Karte kann teuer werden

Wer versehentlich eine Handtasche mit einer darin befindlichen EC-Karte im Auto liegen lässt, muss bei einem Diebstahl mögliche finanzielle Schäden selbst tragen.

Wer versehentlich eine Handtasche mit einer darin befindlichen EC-Karte im Auto liegen lässt, muss mögliche finanzielle Schäden selbst tragen. Das teilt die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg mit (Az.: 313 S 116/01).

Vor Gericht verhandelt wurde die Klage einer Frau, deren Wagen aufgebrochen worden war. Mit der darin liegenden Handtasche wurde auch die EC-Karte gestohlen. Die Frau ließ ihre Karte zwei Tage später von der Bank sperren. In der Zwischenzeit waren jedoch diverse Abhebungen vorgenommen worden. Insgesamt wollte die Klägerin einen Schaden in Höhe von 2.500 Mark geltend machen.

Das Gericht wies die Klage der Deutschen Anwaltauskunft zufolge aber ab. EC-Karten dürfen nach branchenüblichen Vertragsbedingungen nicht unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden. Auch das versehentliche Zurücklassen einer Handtasche mit EC-Karte darin ist grob fahrlässig - den Tätern wurde der unbefugte Einsatz der Karte vertragswidrig unnötig leicht gemacht, befand das Gericht.