Inhalte Die zentralen Punkte des Alterseinkünftegesetzes

Die zentralen Punkte des Alterseinkünftegesetzes

Mit dem Gesetz zur Rentenbesteuerung, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedete, stehen Ruheständlern und Arbeitnehmern tief greifende Veränderungen bevor. Im Laufe einer Generation sollen bis 2040 Altersbezüge bei der Auszahlung voll besteuert werden. Die Beiträge zur Vorsorge werden dafür bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro bis 2025 von der Steuer freigestellt. Hier die wichtigsten Inhalte des Alterseinkünftegesetzes, das ab 2005 gelten soll:

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Leibrenten

mit lebenslangen monatlichen Zahlungen werden ab 2005 einheitlich zu 50 Prozent besteuert. Der besteuerte Anteil der Rente wächst für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von zwei Prozent auf 80 Prozent. Danach wird er um jährlich einen Prozentpunkt bis 2040 auf 100 Prozent angehoben. Die Besteuerung nach diesen Prozentsätzen bei Renteneintritt gilt für jeden Jahrgang lebenslang.

2005 sind gesetzliche Renten bis rund 19.000 Euro (38.000 Euro für Verheiratete) steuerfrei. Deshalb sind nach Angaben des Finanzministeriums nächstes Jahr nur 1,3 Millionen von 19 Millionen Rentnern neu von der Steuerpflicht betroffen.

* Einzahlungen in Leibrentenversicherungen werden steuerlich begünstigt. Voraussetzung ist, dass Anwartschaften nicht beleihbar, vererblich, veräußerlich, übertragbar oder kapitalisierbar sind. Das gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung und kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen.
Die Beiträge sind als Sonderausgaben bis zu einer Höchstgrenze abziehbar. Die liegt 2005 zunächst bei 12.000 Euro im Jahr und steigt bis 2025 auf 20.000 Euro. Dieser Betrag wird nach Darstellung des Finanzministeriums durch die Beiträge zur gesetzliche Rente nicht ausgeschöpft. Somit bleibe Spielraum für private Altersvorsorge.
Der Übergang soll so funktionieren: Die Vorsorgebeiträge sind ab 2005 zunächst zu 60 Prozent bei der Steuer anzurechnen; bis 2025 wächst der Prozentsatz jährlich um zwei Punkte auf 100 Prozent. Wenn das bisherige Recht günstiger ist, bleibt es im Einzelfall vorerst dabei (Günstigerprüfung).

* Bei

Beamten

werden der Versorgungsfreibetrag für Pensionen und der Altersentlastungsbetrag für übrige Einkünfte schrittweise für jeden ab 2006 neu in Ruhestand tretenden Jahrgang abgeschmolzen. Dies geschieht in dem Maße, in dem die Besteuerungsanteile der Leibrenten erhöht werden. Diese Beträge werden für jeden Jahrgang festgeschrieben.

* Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für Verträge abgeschafft, die ab 2005 abgeschlossen werden. Ein kleiner Vorteil für Lebensversicherungen, die mindestens zwölf Jahre laufen und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, bleibt aber erhalten: Dann wird bei der Steuer auf den Auszahlungsbetrag die Progression etwas gemildert (Fünftelregelung).

* Die

Riester-Rente

soll vereinfacht werden. So wird unter anderem ein Dauerzulageantrag eingeführt. Die Vorsorgeprodukte müssen nur noch fünf statt elf Zertifizierungskriterien erfüllen. Neu vorgeschrieben werden ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife).

* In die

betriebliche Altersvorsorge

können künftig bis zu 4.272 Euro steuerfrei eingezahlt werden - nämlich vier Prozent des Einkommens bis zu Beitragsbemessungsgrenze plus eine Pauschale von 1.800 Euro. Auch sollen Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel Anwartschaften aus betrieblicher Altersvorsorge leichter mitnehmen können.

DPA