Nebenher Geld verdienen wird ab 1. April wieder deutlich lukrativer. Dann kriegen "Minijobber" ihr Zubrot wieder brutto für netto auf die Hand. Ganz ohne Abgaben. Und zwar bis zu 400 Euro im Monat, egal, ob sie Arbeitnehmer mit regulärem Hauptjob, Beamte, Hausfrauen, Selbstständige, Studenten, Schüler oder Rentner sind. Das viel kritisierte, starre Korsett der seit 1999 gültigen 325-Euro-Regelung ist damit gesprengt.
Sozialabgaben zahlt nur noch Arbeitgeber
"Das ist ein großer Schritt nach vorne gegen die Schwarzarbeit", ist Aenne Riesenberg, Expertin von "Finanztest" in Berlin, überzeugt. Und er kann vielen tausend Bürgern größeren finanziellen Spielraum bringen. Sozialabgaben zahlt künftig nur noch der Arbeitgeber. Er entrichtet auf den Lohn seiner geringfügig Beschäftigten pauschal 25 Prozent Abgaben (12 Prozent Rentenversicherung, elf Prozent Krankenversicherung, zwei Prozent Pauschalsteuer).
Bürokratie sinkt
Trotzdem können auch Chefs profitieren: Der bürokratische Aufwand wird deutlich kleiner, die Arbeitszeit für Minijobber ist nicht mehr auf 15 Stunden pro Woche begrenzt, die Kosten sind leicht kalkulierbar und oft niedriger.
Erleichterung für Arbeitgeber
Für eine 400-Euro-Kraft muss der Arbeitgeber künftig 500 Euro (400 Euro Lohn, 100 Euro Abgaben) aufbringen. Nur 56 Euro müsste er draufzahlen, wenn er einen privat Versicherten beschäftigt. Dann entfiele der Krankenversicherungsbeitrag von elf Prozent, die Abgabenlast sänke von 25 auf 14 Prozent.
Putzfauen werden legalisiert
Eine Erleichterung dürfte das neue Gesetz auch Privatleuten bringen, die bislang illegal eine Putzhilfe im Haushalt oder einen Krankenpfleger beschäftigten. Für ihre Ausgaben kriegen sie ab April eine Steuerermäßigung eingeräumt und kommen damit unterm Strich finanziell sehr günstig weg. Sie müssen für ihre "Perle", die putzt, kocht, wäscht oder den Garten pflegt, pauschal lediglich zwölf Prozent Abgaben zahlen.
Regelung gilt nicht für alle im Haushalt
Ein Rechenbeispiel von "Finanztest": Die 400-Euro-Kraft kostet eine Familie monatlich de facto 405,50 Euro. Dafür ist diese ordnungsgemäß versichert und kann das Geld trotzdem auf die Hand kassieren. Gleiches gilt für alle, die bisher "heimlich" eine Betreuungs- oder Pflegekraft für kranke oder alte Menschen und Kinder im Haus hatten. Für die Beschäftigung von Nachhilfe- oder Musiklehrern, Gesellschaftsdamen oder eines Chauffeurs gelten die Neuregelungen nicht.
Kaum Anreiz für Schwarzarbeit
"Der Anreiz, Schwarzarbeiter zu beschäftigten, ist künftig deutlich kleiner", betont Aenne Riesenberg. Meldungen und Abgaben müssen nicht nur von Arbeitgebern sondern auch von Privatleuten an die Bundesknappschaft gerichtet werden. Informationen dazu gibt es bei bei der Minijob-Zentrale in 45115 Essen oder online bei www.minijob-zentrale.de und ab sofort unter der Info-Hotline 08000 200 504.
Neue "Gleitzone" für Abgaben
Eine neue Gleitzone mit besonderen Regeln gibt es in der Einkommensspanne zwischen 400 und 800 Euro. In dieser Verdienstregion muss jemand mit einem einzigen Minijob nicht gleich den vollen, sondern einen ermäßigten Abgabensatz zahlen. Ein Tipp der Verbraucherschützer: Oft kann es günstiger sein, die 400-Euro-Grenze abgabenfrei zu nutzen statt knapp über der Verdienstlinie zu liegen.
Verdienste zusammenrechnen
Die Verdienste aus mehreren Kleinjobs muss ein Arbeitnehmer nach wie vor zusammenrechnen. Trägt ein Berufstätiger morgens Zeitungen aus, kellnert zusätzlich am Abend und verdient mehr als 400 Euro im Monat, wird der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte verlangen. Vom Einkommen werden dann die üblichen Lohnsteuern abgezogen.
Umsteigen für 325-Euro-Jobs empfohlen
Wer derzeit für 325 Euro jobbt, sollte mit seinem Chef über ein Umsteigen auf das neue Gesetz reden, raten Verbraucherschützer. War die Mini-Beschäftigung bisher versicherungspflichtig, kann eine Befreiung ab April nach den neuen Regeln beantragt werden. Informationen erteilen auch die Krankenkassen.