Der Trend zu Negativzinsen auf Tagesgeldkonten verstärkt sich: Mehr als 60 Banken verlangen mittlerweile von Privatkunden Geld dafür, dass diese ihr Erspartes auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Dies zeigt eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox, das die Konditionen von 800 Geldinstituten recherchiert hat. Allein in diesem Jahr haben 35 Institute einen Strafzins eingeführt.
Laut Auswertung weisen 61 Banken und Sparkassen auf ihrer Website darauf hin, dass sie Negativzinsen von Privatkunden verlangen. Zudem führt Verivox weitere 22 Institute an, die laut Medienberichten Negativzinsen erheben, diese aber nicht auf ihrer Website kommunizieren. Und sechs Kreditinstitute verlangen zwar formal keinen Negativzins, aber dafür eine Gebühr für das üblicherweise kostenlose Tagesgeldkonto, sodass faktisch doch Minuszinsen anfielen.
Negativzins meist erst ab bestimmtem Betrag
Unterm Strich kassieren also rund 90 Geldhäuser Zinsen von Privatkunden. Die Liste umfasst vor allem Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Wer nicht viel gespart hat, bleibt in der Regel von dem Strafzins verschont. Meist gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro oder sogar mehr. Erst danach fallen Strafzinsen von beispielsweise 0,5 Prozent an. Zehn Institute verlangen aber auch schon Negativzinsen für Tagesgeldeinlagen unter 100.000 Euro. Die VR-Bank Fürstenfeldbruck und die VR-Bank Westmünsterland verzichten komplett auf einen Freibetrag, wobei erstere bei Bestandskunden nur neu angelegte Gelder negativ verzinst. Auch andere Institute haben strengere Regeln für Neukunden als für Bestandskunden.
Die Banken müssen seit geraumer Zeit selbst Negativzinsen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen. Zuletzt senkte die EZB den Zins vor knapp sechs Monaten, nun geben immer mehr Institute die Kosten an ihre Kunden weiter. Das Finanz-Verbraucherportal Biallo berichtete im Januar sogar schon von 190 Geldhäusern mit Negativzinsen - wobei auch Geschäftskunden berücksichtigt wurden. Die Banken selbst sprechen in der Regel übrigens lieber von "Verwahrentgelt".
Verbraucherschützer sehen die Einführung von Negativzinsen für Privatkunden kritisch. Die Verbraucherzentralen halten diese für grundsätzlich verboten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart. Eine einfache Änderung der AGB reiche dafür nicht aus, sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands der DPA. Wer von Negativzinsen betroffen ist, der kann natürlich auch einfach zu einer anderen Bank wechseln. Noch gibt es genügend Anbieter ohne Minuszins.
Quellen: Verivox / Biallo / DPA / Verbraucherzentrale