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Ersatz-Bankkarte, Dispo, Buchung Diese Bankgebühren sind (un)zulässig

Der BGH hat entschieden, dass die Postbank nicht 15 Euro für eine Ersatz-Bankkarte verlangen darf. Auch Extrakosten für Überweisungen, Bargeldeinzahlungen und Kontoauszüge sorgen immer wieder für Ärger. Ein Überblick über den Gebührendschungel.

Im Streit um überhöhte Gebühren hat der Bundeszentrale Verbraucherverband der Postbank vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage zugefügt. Das Institut hatte von seinen Kunden 15 Euro für eine Ersatz-Bankkarte verlangt, etwa wenn die Originalkarte verloren gegangen war oder gestohlen wurde. Die BGH-Richter urteilten nun, dass die Bank keine Kosten für eine Ersatzkarte erheben darf, wenn die Originalkarte zuvor gesperrt worden ist. Eine solche Klausel benachteilige die Kunden unangemessen. Die Vorinstanz hatte noch der Bank Recht gegeben.

Extra-Gebühren für Bankkunden sind immer wieder Streitthema zwischen Verbraucherschützern und Geldinstituten. Manche Banken verlangen Geld für Papier-Überweisungen, andere für nachträglich erstellte Kontoauszüge. Diese Gebührenfallen sollten Bankkunden kennen, um Ärger zu vermeiden.

Gebühr für Papier-Überweisungen

Die Postbank machte bereits vor einigen Monaten mit Zusatzgebühren auf sich aufmerksam. Für das Girokonto "Giro plus" müssen Kunden seit dem 1. Mai dieses Jahres 99 Cent für jede Papier-Überweisung zahlen. Gebührenfrei ist nur noch die Überweisung per Telefon oder Internet. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hält die Gebühr für rechtswidrig. Einen Antrag auf Erlass einer einsteiligen Verfügung nahm sie aber zurück, weil der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln ihn für aussichtslos hielt.

Gebühr für jede Buchung

Erfolg hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden dagegen in einem anderen Fall. Sie klagte gegen eine Raiffeisenbank, die - wie viele Volksbanken und Sparkassen - einen "Preis pro Buchungsposten" verlangt. Buchungsposten sind nicht nur normale Überweisungen, sondern auch Korrekturen, die die Bank aufgrund eigener Fehler vornimmt. Die Richter erklärten die Klausel für unwirksam (Az. XI ZR 174/13). Zudem gilt: Bei Konten, für die man sowieso schon einen Grundpreis zahlt, darf nicht jede Ein- und Auszahlung etwas kosten. Zumindest fünf Buchungsvorgänge im Monat müssen laut BGH kostenlos sein (Az. XI ZR 217/95)

Kostenpflichtige Ein- und Auszahlungen

Wer sein Bargeld auf die Bank bringt oder welches am Schalter abhebt, muss dafür mittlerweile bei vielen Banken Gebühren zahlen. Den Instituten ist der klassische Ein- und Auszahldienst längst zu aufwendig geworden. Das gilt erst recht, seitdem die Bargeldprüfverordnung die Banken verpflichtet, Münzen auf Fälschungen überprüfen zu lassen.

Überziehen des Dispolimits

Bankkunden, die mit ihrem Konto ins Minus rutschen, zahlen ohnehin meist schon hohe Zinsen. Noch teurer wird es, wenn man den Disporahmen überschreitet, dann werden weitere Strafgebühren fällig. Verbraucherschützer versuchen, die wildesten Auswüchse mit Klagen einzudämmen. Aktuell liegt eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank beim BGH. Die Bank verlangte pauschal 6,90 Euro pro Quartal, selbst wenn man das Dispo nur an einem Tag für einen Euro überzieht.

Geplatzte Lastschriften

Wenn eine Lastschrift platzt, mussten Banken früher kostenlos darüber informieren. Seit der Einführung des Sepa-Verfahrens dürfen sich Banken diese Information etwas kosten lassen, laut Stiftung Warentest beispielsweise drei Euro. Wer nicht darauf achtet, dass sein Konto immer ausreichend gedeckt ist, ist daher selbst schuld.

Nachträglich erstellte Kontoauszüge

Aktuelle Kontoauszüge sollte man immer gut aufheben. Denn wenn man sich später nachträglich erstellte Auszüge von der Bank besorgen will, kann das teuer werden. Die Bank darf sich die anfallenden Kosten vom Kunden wiederholen. In einem Fall, der 2013 vor den BGH ging, verlangte die Bank 15 Euro pro Auszug. Das hielten die Richter für ältere Auszüge auch für gerechtfertigt. Lediglich bei Auszügen aus den letzten sechs Monaten musste die Bank die Gebühr auf zehn Euro pro Auszug reduzieren.

Wechselkurs-Abzocke am Geldautomaten

Vorsicht beim Abheben im Urlaub. An Geldautomaten außerhalb der Eurozone werden Kunden manchmal gefragt, ob der Betrag sofort von der Landeswährung in Euro umgerechnet werden soll. Das Problem: Meist legt der Automatenaufsteller für diesen Fall einen für den Kunden ungünstigen Wechselkurs fest, sodass dieser kräftig draufzahlt

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