Im Einkommensteuerrecht weht ein neuer Wind – den Finanzämtern in vielen Fällen mitten ins Gesicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in jüngster Zeit bereits die eine oder andere Klarstellung zugunsten der Steuerzahler getroffen. Und seine Finanzämter bei allzu strenger Interpretation der Steuerregeln zurückgepfiffen. Bis vor kurzem waren beispielsweise Handwerkerleistungen nur bei Renovierung oder Ausbesserungsarbeiten von der Steuer absetzbar – heute muss das Finanzamt den Steuerabzug auch für Dachausbau, Carport oder neuen Wintergarten gewähren. Durch diese und andere Änderungen ist es in den vergangenen Jahren für Arbeitnehmer immer attraktiver geworden, auch freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Hinzu kommt: Auch bei Freibeträgen und Pauschalen hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nachgebessert. In diesem Jahr steigen Grund- und Kinderfreibetrag, Kindergeld und auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Da kommt einiges zusammen. Wieviel? Das sagen Ihnen unsere komfortablen Steuerrechner. Einfach ein paar Daten eingeben und sofort Steuererstattung, Nettolohn oder Rente berechnen – dann wissen Sie, ob sich die Steuererklärung 2015 auch für Sie lohnt.
Familien gehören zu den Gewinnern
Fakt ist: Von den Steueränderungen in diesem Jahr profitieren alle Arbeitnehmer und auch viele Rentner und Selbstständige – besonders aber Familien. Der Grund: Der Kinderfreibetrag steigt auf 2.256 Euro (bisher 2.184 Euro) und wird auch im kommenden Jahr noch einmal angehoben (auf 2.304 Euro); analog dazu wird auch das Kindergeld erhöht. Und auch der Grundfreibetrag wird auf 8.472 Euro (bisher 8.354 Euro) angepasst.
Wer nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehrt, kann künftig steuerfreie Serviceleistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten. Für die Kinderbetreuungskosten winken unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers von bis zu 600 Euro pro Jahr.
Allerdings: Von den meisten Änderungen profitieren Sie nicht automatisch. Wenn Sie nicht pflichtveranlagt sind (das Finanzamt also keine Steuererklärung von Ihnen erwartet) müssen Sie eine freiwillige Steuererklärung (sogenannte Antragsveranlagung) abgeben, um sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen.
Fazit: Steuererklärung lohnt sich
Weitere Steueränderungen betreffen beispielsweise die Absetzbarkeit der ersten Berufsausbildung oder die höheren Grenzwerte bei der Anerkennung von Unterhaltsleistungen. Nur reuige Steuersünder profitieren nicht: Die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden deutlich verschärft. Das Fazit fällt dennoch positiv aus: Auch auf legalem Weg ist für Steuerzahler viel zu holen. Hier finden Sie alle Änderungen, Fristen und Wissenswertes zu Ihrer Steuererklärung 2015 im Überblick.