Anleger sollten angesichts der Steuerreform die Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften zeitlich steuern. Das empfehlen Experten der Dresdner Bank. Grundsätzlich gilt ab 2002 bei Dividenden deutscher Gesellschaften das so genannte »Halbeinkünfteverfahren«. Danach müssen Aktionäre 50 Prozent der Dividende als steuerpflichtige Einnahmen versteuern. Entsprechendes gilt für Spekulationsgewinne und -verluste mit Aktien deutscher Unternehmen. Bei ausländischen Papieren greift die neue Regelung schon in diesem Jahr.
Verluste noch heuer realisieren
Die Experten raten, Spekulationsgewinne, also Gewinne aus dem Verkauf von Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten, möglichst erst 2002 zu realisieren. Denn dann wird nur die Hälfte der Gewinne steuerlich erfasst. Umgekehrt könnte es sinnvoll sei, bei inländischen Papieren Verluste noch in diesem Jahr zu verwirklichen. Stehen den Verlusten 2001 keine ausgleichsfähigen Gewinne gegenüber, so kann der Verlust auf künftige Veranlagungszeiträume vorgetragen werden. Ab 2002 kann er dann mit doppelt so hohen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, schreiben die Experten.
Zinseinkünfte verlegen
Sinnvoll könnte auch die Verlagerung von Zinseinkünften in steuergünstige Zeiten sein, da die Steuersätze in den kommenden Jahren sinken. Ab 2005 beträgt der Spitzensteuersatz nur noch 42 Prozent statt bisher 51 Prozent.