Spartipp Einzelabrechnungen verloren: Bank schuldet weiterhin Auskunft

Auch wenn eine Bank ihren Kunden regelmäßig Abrechnungsbelege über ihre getätigten Aktiengeschäfte übersendet, haben die Kunden einen so genannten ergänzenden Auskunftsanspruch.

Auch wenn eine Bank ihren Kunden regelmäßig Abrechnungsbelege über ihre getätigten Aktiengeschäfte übersendet, haben die Kunden einen so genannten ergänzenden Auskunftsanspruch. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main hervor (Az.: 16 U 149/99), das in der in Köln erscheinenden »Zeitschrift für Wirtschaftsrecht« veröffentlicht wurde.

Im verhandelten Fall hatte der Bankkunde seine Einzelbelege verloren. Er benötigte sie aber, um gegen das Geldinstitut einen Schadenersatzprozess zu führen. Die Bank berief sich vor Gericht auf die ordnungsgemäß verschickten Einzelbelege. Nach Ansicht der Richter hat der Kunde jedoch einen weitergehenden Auskunftsanspruch. Dieser bestehe bereits dann, wenn der Kunde glaubhaft erkläre, dass ihm die Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Allerdings muss der Kunde dem Geldinstitut den besonderen Aufwand ersetzen, der durch die erneute Ausstellung oder die Rekonstruktion der Unterlagen entsteht.