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Streitfälle im Steuerrecht Arbeitszimmer, Glatteis, grobe Fehler

Wer seine Steuerlast mindern möchte, muss manchmal dafür streiten. stern.de stellt einige der strittigen Fälle vor: Von der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers bis zum Glatteisunfall mit dem Auto – auch Sie können bei Ihrer Steuererklärung davon profitieren.
Von Björn Erichsen

Nicht selten landet der Streit um einen Steuerfall vor dem Richter. Im Jahr 2009 liefen vor den Finanzgerichten über 54.000 Verfahren. Der Streit für den eigenen Steuervorteil kann sich aber lohnen. So ist nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft. Und auch in der Frage, welche Aufwendungen absetzbar sein sollten, kann der Steuerbürger vor Gericht Erfolge erzielen, wie etwa das Ringen um die Pendlerpauschale oder die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zeigt.

Wer klagt, muss aber Geduld mitbringen: Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Finanzgerichten erhöhte sich in den letzten Jahren auf über 18 Monate.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen einige ausgewählte Streitfälle vor, die auch für Ihre Steuererklärung bares Geld bedeuten können.

Glatteisunfälle absetzen

Wer im Winter über eisglatte Straßen schlitterte und dabei einen Unfall gebaut hat, kann dieser Karambolage zumindest etwas Gutes abgewinnen: Der Schaden lässt sich von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unfall bei einer berufsbedingten Fahrt geschehen ist, etwa bei der Fahrt von oder zur Arbeitsstätte. Aber auch bei Umzügen aus beruflichen Gründen gilt diese Regelung. Generell ist dabei aber die Jahreszeit unerheblich - ebenso wie die Frage, wer Schuld an dem Crash hatte.

Möglich wird die Steuerersparnis durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Pendlerpauschale 2009 wieder einführte. Der Schaden lässt sich demnach rückwirkend bis 2007 geltend machen - zumindest wenn die entsprechenden Steuerbescheide noch offen sind. Absetzbar sind die Kosten für Reparaturen, Abschlepp- oder Leihwagen, aber auch für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Auch bei beschädigten Arbeitsmitteln (z.B. Notebook) können die Kosten abgerechnet werden. Eines nimmt das Finanzamt allerdings nicht ab: Die Aufwendungen für Verwarnungen und Bußgeld.

Im Arbeitszimmer Steuern sparen

Über kaum ein Steuerthema wurde in der Vergangenheit mehr gestritten. Doch inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das häusliche Arbeitszimmer ist wieder steuerlich absetzbar. Bildet es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können Kosten unbegrenzt abgesetzt werden. Immerhin noch bis zu 1250 Euro können Arbeitnehmer geltend machen, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen und vom Arbeitgeber keine Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Bei offenen Steuerbescheiden gilt die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2007, also auch für die Zeit, in der die Absetzbarkeit für nichtig erklärt war.

Die Möglichkeiten zum Steuersparen durch das häusliche Arbeitszimmer sind umfangreich: Mieter können die Miete und die Nebenkosten anteilig absetzen, Haus- und Wohnungseigentümer anteilig Kreditzinsen, Abschreibungen, Reparaturen und Nebenkosten. In voller Höhe absetzbar sind alle Kosten für die Einrichtung wie Lampen oder Teppiche.

Für die steuerliche Anerkennung setzt das Finanzamt dennoch enge Grenzen: Der Raum muss fast ausschließlich zum Arbeiten dienen. Ein Durchgangszimmer wird in der Regel nicht anerkannt, ebenso Räume die zu mehr als zehn Prozent privat genutzt werden. Achtung: Private Möbel (Betten, Fernseher, etc.) im Arbeitszimmer gefährden die Anerkennung – dies wird von Finanzbeamten durchaus bei Hausbesuchen überprüft.

Elster-Fehler können vorkommen

Ein Fehler bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung darf vom Finanzamt nicht als grobe Fahrlässigkeit des Steuerpflichtigen gewertet werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 5K 2099/09) und damit der Klage eines Mannes stattgegeben, der beim elektronischen Verfahren "Elster" eine Zeile nicht ausgefüllt hatte. Als er den Fehler ein Jahr später bemerkte, beantragte er beim Finanzamt die Änderung seines Steuerbescheides. Das Finanzamt weigerte sich, weil bei dem Mann ein grobes Verschulden vorliege.

Das Finanzgericht gab dem Steuerzahler Recht: Bei der Bearbeitung größerer Dokumente am Computer könne so ein Fehler auch bei großer Sorgfalt vorkommen - das sei eine allgemeine Lebenserfahrung. An der betroffenen Stelle des Elster-Formulars gebe es außerdem eine Besonderheit in der Programmführung, die "ein kontinuierliches Arbeiten" erschwere.

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