Finanzgericht

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Justitia-Figur mit Waage

Finanzgericht: Verluste aus russischen Staatsanleihen steuerlich nicht anerkannt

Durch Sanktionen verursachte Verluste aus russischen Staatsanleihen und Aktien können in Deutschland bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Das entschied das sächsische Finanzgericht in Leipzig nach einer Mitteilung vom Montag im Fall mehrerer Kläger. Diese legten gegen das Urteil bereits Revision zum Bundesfinanzhof ein. (Az. 2 K 602/25)
500-Euro-Scheine

Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung

Opfer von Telefonbetrügern können ihren Schaden einem Urteil zufolge nicht steuermindernd geltend machen. Der Vermögensverlust sei nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, entschied das Finanzgericht Münster nach eigenen Angaben vom Montag. Es urteilte im Fall einer Seniorin, die unbekannten Betrügern nach einem Schockanruf 50.000 Euro übergeben hatte. Diese ließen die zur Tatzeit 77-Jährige glauben, ihre Tochter habe einen tödlichen Autounfall verursacht.
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Streitfälle im Steuerrecht Arbeitszimmer, Glatteis, grobe Fehler

Wer seine Steuerlast mindern möchte, muss manchmal dafür streiten. stern.de stellt einige der strittigen Fälle vor: Von der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers bis zum Glatteisunfall mit dem Auto – auch Sie können bei Ihrer Steuererklärung davon profitieren.
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Innenminister im ZDF De Maizière hält am Solidaritätzuschlag fest

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält am Solidaritätszuschlag fest. Der Aufbau Ost sei eine gesamtdeutsche Aufgabe und der Solidaritätszuschlag stehe bis 2019 nicht zur Disposition, sagte er am Mittwoch im "Heute Journal" des ZDF.