Endlich spricht's mal einer aus: Der Solidaritäts-Zuschlag ist verfassungswidrig. So sieht es das niedersächsische Finanzgericht und hat eine entsprechende Klage an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Eine Extra-Abgabe darf es zwar befristet geben - aber nicht als Dauer-Einrichtung.
In den Jahren nach der Vereinigung Deutschlands war es völlig in Ordnung, einen Steuerzuschlag für den Wiederaufbau der neuen Länder zu erheben. Auch aus symbolischen Gründen. (Zahlen müssen ihn übrigens auch die Ost-Deutschen selbst - auch wenn das viele Wessis gern ausblenden.)
Zwanzig Jahre nach dem Mauerfall allerdings ist die Zeit reif, den Steuerzuschlag abzuschaffen. Was noch an Aufbau Ost geleistet werden muss, kann aus den regulären Steuern finanziert werden. Die Soli-Einnahmen - zur Zeit rund 12 Milliarden Euro - waren übrigens noch nie zweckgebunden, sondern flossen in den großen Haushaltstopf des Bundes.
Jetzt ist die Chance!
Seit Jahren verunstaltet der Soli das deutsche Einkommensteuersystem. Erst wird auf das Einkommen der normale Steuertarif angewendet, der von 15 Prozent auf 45 Prozent ansteigt. Wenn die Steuerschuld berechnet ist, dann werden noch einmal 5,5 Prozent Soli obendrauf geschlagen. Das macht das System kompliziert und intransparent.
Wenn die schwarz-gelbe Koalition in Berlin tatsächlich die Steuern senken will und das Steuersystem vereinfachen möchte, dann ist jetzt die Chance da. Frau Merkel, Herr Westerwelle - warten Sie nicht auf Karlsruhe! Schaffen Sie den Soli schleunigst ab, statt uns weiter mit Debatten um Stufen-Tarife zu nerven!
Wenn Union und FDP in Berlin glauben, dass der Haushalt Steuersenkungen hergibt, können Sie jetzt ganz schnell und einfach handeln. Denn der Soli ist eine reine Bundesteuer - für Abschaffung braucht es keine Zustimmung der klammen Länder im Bundesrat. Ab Januar hätten Millionen Gehaltsabrechnungen in Deutschland eine ärgerliche Zeile weniger.