Auslandskonten Zinsen in der Heimat, Steuern in Deutschland

Viele in Deutschland lebende Türken überwiesen ihre Ersparnisse in die Türkei. Doch die versprochene Steuerfreiheit gab es nicht. Nach dem ersten Urteil drohen ihnen nun hohe Nachzahlungen.

In Deutschland lebende Türken müssen für Erträge aus Kapitalanlagen in der Türkei auch dem deutschen Fiskus Steuern zahlen. Darauf hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag in Neustadt veröffentlichten Urteil hingewiesen (Az.: 2 K 111/03). Anlass war die Klage eines türkischen Ehepaares gegen die Höhe von Steuerbescheiden des Finanzamtes. Laut Gericht verfügten die Kläger über Konten bei einer Bank in Ankara. Die Beziehungen zu der Bank waren im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens bekannt geworden.

Nach Darstellung eines Gerichtssprechers sind beim Finanzgericht noch zwei ähnliche Verfahren anhängig. Im konkreten Fall hatte das Paar von 1989 bis 1997 und im Jahr 2000 Kapitalanlagen in D-Mark bei der Bank gehabt, aber nur für die Zeit von 1993 bis 1997 Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben. Das Finanzamt kam anhand der Bankunterlagen zu dem Schluss, dass jährliche Erträge bis zu 30.000 Mark (15.338 Euro) anfielen und erließ entsprechende Bescheide.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte im Juli mit Bezug auf einen von Türken beauftragten Anwalt berichtet, dass bis zu 100.000 in Deutschland lebende Türken insgesamt etwa 14 Milliarden US-Dollar bei einer türkischen Bank angelegt hätten. Ihr Angebot, mit 500 Millionen Euro sämtliche Nachforderungen der deutschen Finanzämter abzugelten, sei jedoch zurückgewiesen worden.

DPA
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