Verbraucher Bei EC-Karten-Diebstahl schnell sperren

Wenn die EC- oder Kreditkarte verschwunden ist, sollte sofort die ausgebende Bank oder Organisation informiert werden. Nur sofortige Sperrung senkt dann das Risiko, auf dem Schaden durch unrechmäßigem Gebrauch sitzen zu bleiben.

Zuerst sperren lassen! Das rät Reinhold Hepp, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), wenn EC- oder Kreditkarte verschwunden sind. Bei umgehender Sperrung lasse sich das Risiko senken, dass Diebe oder unehrliche Finder die Karte für ihre Zwecke einsetzen und der Besitzer unter Umständen auf dem Schaden sitzen bleibt. Wenn die Sperre erst einmal veranlasst ist, müssen grundsätzlich andere, beispielsweise der Einzelhandel, den Schaden tragen. In der Zeit davor ist die Haftungsfrage weniger eindeutig geklärt. Unter anderem kommt es auf die vertraglich vereinbarten Sorgfaltspflichten an. "Die Verträge sollte man deshalb auch genau lesen".

Einkäufe ohne PIN nehmen zu

Nach der kürzlich veröffentlichten bundesweiten Kriminalitätsstatistik hat der Betrug mit Scheck- und Kreditkarten, die bei Einkäufen ohne PIN-Nummer eingesetzt wurden, stark zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr hat es 2003 laut dem Bundesinnenministerium in Berlin einen Anstieg um 60 Prozent auf 64 500 Taten gegeben.

Rat + Hilfe

Ein Online-Verzeichnis alles wesentlichen Notruf-/Sperrnummern finden Sie hier unter der Rubrik Diebstahl/Einbruch.

Beim Verlust einer EC-Karte kann der Besitzer sofort die bundesweit gültige Rufnummer 0180 - 502 10 21 anrufen. Für Kreditkarten gibt es keine einheitliche Nummer. Am besten ist es laut Hepp in diesem Fall, die Hotline des Kartenunternehmens zu notieren und immer bei sich zu tragen - natürlich getrennt von der Karte. Außerdem verzeichnet die ProPK im Internet unter www.polizei- beratung.de/rathilfe/opferinfo die entsprechenden Nummern.

Gefahrenquelle elektronisches Lastschriftverfahren

EC-Karten-Betrüger nutzen laut Hepp vor allem das elektronische Lastschriftverfahren. Hier muss der Nutzer sich nur mit einer Unterschrift, nicht aber mit der PIN-Nummer ausweisen. Der Missbrauch sei hier wesentlich einfacher, und der Schaden könne leicht in die Hunderte gehen. "Nach oben gibt es da keine Grenzen, es kommt darauf an, was die Person an der Kasse akzeptiert." Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zum Diebstahl kommt. "Eine EC- oder Kreditkarte ist wie Bargeld zu behandeln", sagt Hepp. Um den Schaden im Fall des Falles möglichst klein zu halten, sollte die Karte am besten vom Bargeld getrennt aufbewahrt werden.

DPA