Im Handel sollen Schlussverkäufe nach Plänen der Bundesregierung in Zukunft das ganze Jahr über möglich sein. Nachdem im vergangenen Jahr das Rabattgesetz und die Zugabverordnung aufgehoben wurden, soll nun das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb entsprechend reformiert werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Demnach darf der Handel unter anderem künftig unabhängig von der Jahreszeit Rabattaktionen veranstalten. Ende März soll der Entwurf im Kabinett beraten werden.
Ganzjährliche Rabattaktionen
bedeuteten aber nicht, dass Winter- oder Sommerschlussverkauf aufgehoben werden, so Zypries. Vielmehr sollten die Händler künftig selbst entscheiden, ob und wann sie Preisnachlässe auf ihr Sortiment gewähren. Nach der Reform könnten Schlussverkäufe zum Beispiel zu bestimmten regionalen Veranstaltungen stattfinden. Auch die bisher geltenden Regelungen zum Jubiläumsverkauf sollen mit der Reform entschärft werden. Statt wie bisher alle 25 Jahre ist eine solche Aktion künftig theoretisch jede Woche möglich.
Der Kundenfang mit besonders günstigen, begrenzten Lock-Angeboten soll künftig eingeschränkt werden, sagte Zypries. Der Zusatz "solange der Vorrat reicht" ist nur dann legitim, wenn auch ein entsprechender Vorrat an Waren vorhanden ist. Zugleich dürfen künftig auch keine so genannten "Mondpreise" mehr angegeben werden. Mit dem Slogan "Vorher 100 Euro, jetzt nur noch die Hälfte" darf dann nur der werben, der vorher auch 100 Euro für den entsprechenden Artikel verlangt hat.
Die Vorschläge
von Verbraucherschutzministerin Renate Künast, Dumping-Preise künftig zu verbieten, wurden in der Reform des Wettbewerbsgesetzes nicht berücksichtigt, erklärte Zypries. Der Verkauf von Waren unter dem Einstandspreis ist nach geltendem Recht bereits verboten. Alles was darüber hinaus geht, regelt der Markt.
"Das Reformvorhaben stärkt auch die Rechte der Verbraucher," sagte Zypries. So wird der Verbraucher erstmals als Schutzobjekt in dem Gesetz erwähnt. Zudem besteht nach der Reform unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewinnabschöpfungsanspruch. So könnten beispielsweise Gelder, die durch unlauteren Gebrauch von gebührenpflichtigen 0190-Rufnummern eingenommen wurden, künftig abgeschöpft werden.
Der Referentenentwurf,
der unter Federführung des Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, ist jetzt den beteiligten Ministerien zur Prüfung zugesandt worden. Nach den Beratungen im Kabinett soll der Entwurf im Frühjahr in den Bundesrat und den Bundestag eingebracht werden.