Nach der Lkw-Maut will das Bundesverkehrsministerium jetzt auch Freizeitkapitäne zur Kasse bitten. Sofern sie Bundeswasserstraßen wie Kanäle oder Schleusen befahren, sollen in- und ausländische Besitzer von Motorbooten und Segelyachten künftig eine Jahresvignette erwerben, bestätigte der Sprecher des Ministeriums, Felix Stenschke, am Dienstag einen Bericht des "Handelsblatts". Im Gespräch ist eine Jahresgebühr von 60 bis 90 Euro für motorbetriebene Schiffe. Ruderboote und Segelboote ohne Motor sollen gebührenfrei bleiben. Jährlich sollen so 7,5 Millionen Euro hereinkommen, die in Verkehrsinvestitionen fließen sollen.
Das Ministerium beruft sich auf Forderungen des Bundesrechnungshofes und aus dem Bundestag zur kostenanteiligen Gebührenerhebung bei den Nutzern der Wasserstraßen. Von der geplanten Regelung auf Binnenwasserstraßen betroffen sein könnten nach Ansicht des Deutschen Segler-Verbandes jährlich 30.000 bis 40.000 Besitzer von Freizeitbooten. "Darunter sind viele ausländische Touristen, für die die neue Maut wie ein Eintrittsgeld verstanden würde", sagte der Generalsekretär des Verbandes, Gerhard Philipp Süß, auf dpa-Anfrage.
Auch Einbeziehung einiger Seen im Gespräch
Neben Kanälen sei auch mit der Einbeziehung einiger Seen in die Gebührenpflicht zu rechnen, sagte Süß nach einer Vorabunterrichtung der Bootsverbände durch das Ministerium. Dazu zählten die Müritz und der Müggelsee im Berliner/Brandenburger Raum sowie der Schweriner See. Ministeriumssprecher Stenschke betonte dagegen, der Bund besitze nur den Edersee in Hessen. Bisher gebe es zudem nur Vorüberlegungen des Ministeriums und keinen Gesetzentwurf. Einzelheiten würden erst nach einem Gespräch von Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) Ende des Monats mit den Bootsverbänden festgelegt.
Bislang dürfen Deutschlands Flüsse und Seen allgemein gebührenfrei befahren werden. Lediglich für die Nutzung der Schleusen zahlen die Motoryacht- und Seglerverbände pauschal 50.000 Euro pro Jahr. Diese Gebühr könnte nach den Überlegungen aus dem Verkehrsministerium mit dem neuen Vorstoß und den weit höheren Einnahmen entfallen.