Bauen und Umbauen Kein Stress mit den Handwerkern

Wer ein Haus kauft, rechnet oft mit jedem Cent. Eine höher als geplant ausfallende Handwerkerrechnung kann da alles ins Wanken bringen. Sorgen Sie besser vor.

Das Haus war gekauft. Nur das Bad sollte noch modernisiert werden. Doch als die Handwerker fertig waren, kam die böse Überraschung: Die Rechnung fiel fast doppelt so hoch aus, wie im Kostenvoranschlag avisiert.

Kein Einzelfall, weiß Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbandes privater Bauherren. "Seit einigen Jahren häufen sich Streitigkeiten um Handwerkerrechnungen." Wegen der Krise in der Bauwirtschaft geben viele Betriebe Billigangebote ab, um überhaupt noch Aufträge zu erhalten. Merzyn: "Hinterher versuchen sie dann, höhere Preise durchzusetzen."

Für den Bauherren kann das üble Folgen haben: Ein zusätzlicher Kredit muss aufgenommen werden. Die gesamte Finanzierungsplanung gerät aus den Fugen. Merzyn: "In Extremfällen kann dies zur Privatinsolvenz des Grundeigentümers führen."

Alle Absprachen schriftlich festhalten

Doch Schutz ist möglich: Die anfallenden Arbeiten sollten schriftlich fixiert und Kostenvoranschläge von mehreren Firmen eingeholt werden, empfiehlt Petra von Rhein, Juristin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Architekten haften

Bei Neubau- und Sanierungsvorhaben, bei denen mehr als ein Gewerk nötig ist, sollte ein Architekt mit Planung und Überwachung des Projekts beauftragt werden, rät von Rhein. "Durch seine Berufshaftpflichtversicherung ist der Architekt in der Lage, die Kosten für Garantiemängel zu übernehmen, während ein Generalunternehmer jederzeit Insolvenz anmelden kann und der Bauherr keinen Cent sieht."

Festpreis statt Einheitspreis

Müssen Rechnungen bezahlt werden, die deutlich über den Kostenvoranschlag hinausgehen? "Unter Umständen ja", erläutert Enrico Engelskirchen, Verbandsjurist des Bauherren-Schutzbundes. Entscheidend ist die Formulierung, die im Kostenvoranschlag gewählt wurde. Steht dort das Wort "Einheitspreis", so sichert der Handwerker lediglich zu, für geleistete Arbeitsstunden und verbrauchte Materialien den verbindlich vorgegeben Preis zu berechnen. "Damit ist aber nicht gesagt, wie viel Arbeitsstunden tatsächlich anfallen und welche Materialmengen letztendlich verbraucht werden", sagt der Jurist.

Sein Rat: "Immer auf einem 'Festpreis' bestehen." Diese Formulierung garantiert, dass die Rechnungssumme den Kostenvoranschlag um maximal 20 Prozent übersteigen darf. Jeder darüber hinaus gehende Betrag muss nicht gezahlt werden. Engelskirchen: "Den Spielraum von 20 Prozent billigen die Gerichte den Betrieben zu, weil es immer zu unvorhergesehenen Problemen kommen kann, die höhere Materialkosten oder einen längeren Zeiteinsatz nötig machen."

Nebenarbeiten berücksichtigen

Außerdem sollten alle Nebenarbeiten im Kostenvoranschlag berücksichtigt werden, rät der Jurist. "Ein Dachdecker muss in seinem Angebot die Kosten für Miete sowie Auf- und Abbau des Gerüsts mit eingerechnet haben." Fehlen diese Angaben, sei das Angebot nicht mit denen anderer Betriebe vergleichbar. Engelskirchen: "Die billigste Offerte ist meistens nicht die beste."

Richard Haimann