Bundesgerichtshof Urteil über Schallschutz in Eigentumswohnungen erwartet

Wie laut darf es in der Eigentumswohnung des Nachbarn zugehen? Ein Wohnungsbesitzer aus Travemüde wollte diese Frage juristisch klären lassen - nun verhandelt darüber der Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch heute über den Schallschutz in Eigentumswohnungen urteilen. Ein Eigentümer aus Travemünde an der Ostsee ist gegen den über ihn lebenden Wohnungsinhaber vor Gericht gezogen.

Dieser hatte den alten Teppichboden durch Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung. Der Kläger verlangte den Austausch des Bodenbelags und bekam vom Amtsgericht Lübeck Recht. Aus Sicht des Landgerichts Itzehoe - ebenfalls in Schleswig-Holstein - ist die Belästigung aber noch unter der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und damit zumutbar.

Mit der Revision vor dem BGH will der Kläger erreichen, dass das Amtsgerichtsurteil wieder gilt (Aktenzeichen beim BGH: V ZR 73/14).

DPA
she/DPA