
Rauchen
Auch Zigarettenqualm sorgt immer wieder für Streit zwischen Nachbarn. "Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt und auch nicht nur zu bestimmten Zeiten", sagt Jurist Mingers. Zugleich sind Raucher laut BGH zur Rücksichtnahme verpflichtet. Kommt es zu einer wesentlichen Geruchsbelästigung der Nachbarn, muss ein Interessenausgleich zwischen den Streitparteien gefunden werden - etwa durch die Festlegung rauchfreier Zeiten. Ein komplettes Rauchverbot käme nur in extremen Einzelfällen in Betracht, sagt Mingers: "Kettenrauchern, deren Qualm permanent in die nachbarliche Wohnung zieht, kann das Rauchen auf dem Balkon untersagt werden."
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