
Balkongestaltung
Ob Sitzmöbel, Blumenkübel oder Kunstrasen - bei der Balkongestaltung kann sich jeder grundsätzlich austoben wie er will. Einschränkungen gibt es für Dinge, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinflussen, zum Beispiel ein Sichtschutz. "Bei Mehrfamilienhäusern gilt meist, dass sich die Balkongestaltung ins Außenbild einfügen muss", sagt Anwalt Mingers.
Ob Sitzmöbel, Blumenkübel oder Kunstrasen - bei der Balkongestaltung kann sich jeder grundsätzlich austoben wie er will. Einschränkungen gibt es für Dinge, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinflussen, zum Beispiel ein Sichtschutz. "Bei Mehrfamilienhäusern gilt meist, dass sich die Balkongestaltung ins Außenbild einfügen muss", sagt Anwalt Mingers.
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