
Grillen
Beim Grillen auf dem Balkon können Qualm und Gestank schnell ein Thema werden. Ein allgemeines Grillverbot auf Balkonen gibt es nicht. Allerdings: "Viele Hausordnungen untersagen Grillen auf dem Balkon oder gestatten dies nur mit Elektrogrill", sagt Anwalt Mingers. Auch wenn im Mietvertrag ein Grillverbot steht, müssen sich Mieter daran halten. Ist das Grillen grundsätzlich erlaubt, muss so gegrillt werden, dass kein Rauch in die Nachbarwohnung zieht. In manchen Städten und Kommunen gibt es zudem Regelungen, die besagen, dass man nur einmal im Monat grillen darf oder dreimal im Jahr oder ähnliches.
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