
Blumenkästen
Bei Blumenkästen spielt es eine Rolle, ob sie außen oder innen am Balkongeländer angebracht sind. Die Innenseite gehört zum Balkon und damit zur Wohnung, die der Mieter gestalten kann, wie er will. Die Außenseite gehört hingegen zur Fassade, dort kann der Vermieter die Anbringung von Blumenkästen nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 67 S 370/09) untersagen. Zum Beispiel, wenn er befürchtet, die Blumenkästen könnten abstürzen und jemandem Schaden zufügen.
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