
Sex
Wer sich seinen Nachbarn freizügig präsentiert, hat also Spielräume. Beim Thema Sex ist die Grenze aber schnell überschritten. "Sexuelle Handlungen auf einem einsehbaren Balkon gehen definitiv zu weit. Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und damit eine Straftat", sagt Rechtsanwalt Mingers. Küssen ist natürlich erlaubt.
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