Steigende Wohnkosten Kostenfalle Indexmiete: Wann eine Erhöhung ungerechtfertigt ist – und wie man sich wehrt

Indexmiete Erhöhung
Post vom Vermieter mit einer gestiegenen Indexmiete verhagelt derzeit vielen die Stimmung
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Bei Indexmieten kann die Miete mit der Inflation in die Höhe schießen, was gerade viele Menschen leidvoll zu spüren bekommen. Aber nicht jede Erhöhung ist gerechtfertigt, wie ein Rechtsanwalt erläutert. 

Hohe Energiepreise machen derzeit ohnehin bereits vielen Menschen in Deutschland zu schaffen und für viele kommt noch die Angst vor saftigen Mieterhöhungen dazu. Wer in einer Wohnung mit Indexmietvertrag wohnt, muss in diesen Tagen mit einer kräftigen Anhebung rechnen – wenn nicht schon Post vom Vermieter im Kasten war. Indexmietverträge sind nämlich an den offiziellen Verbraucherpreisindex gekoppelt – das heißt, der Mietzins steigt mit der Inflationsrate. 

Und die ist momentan sehr hoch: Im Oktober lag die voraussichtliche Inflationsrate laut Bundesamt für Statistik bei 10,4 Prozent. Zum Vergleich: 2020 lag die Inflationsrate noch bei 0,5 Prozent, seither ging es stetig bergauf, ein Rekordhoch jagt das nächste.

Entsprechend steigen auch die Mieten. In einem Fall, der dem stern zugetragen wurde, sollte die Miete mit Bezug auf den Verbraucherpreisindex sogar gleich drei Mal in diesem Jahr angehoben werden, in zwei weiteren lagen elf Monate zwischen den Erhöhungen.

Indexmiete: Kaltmiete darf sich nur einmal pro Jahr ändern 

Ist das rechtens? Kommt drauf an, wie Rolf Bosse, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, erläutert. "Die Kaltmiete darf nur einmal pro Jahr verändert werden, da müssen zwölf Monate zwischen den Anpassungen liegen", sagt er. Bei den monatlichen Vorauszahlungen der Betriebskosten sei dies unter Umständen anders. Voraussetzung sei aber, dass eine Nebenkostenabrechnung erfolge. Er empfiehlt daher, jede Erhöhung genau zu prüfen und sich bei Zweifeln zum Beispiel an den örtlichen Mieterverein zu wenden. Der Vermieter muss eine Erhöhung nämlich einige Wochen vorher ankündigen und die Erhöhung transparent aufschlüsseln. Eine Zustimmung vom Mieter ist aber nicht nötig. 

"Wenn die Mieterhöhung entgegen der gesetzlichen Fristen zu früh gefordert wird, sollte der Mieter widersprechen", rät Bosse. Eine einfache E-Mail genüge dafür. Der Vermieter müsse dann eine neue Mieterhöhung ausbringen, die ab dem 13. Monat wirkt.

Anteil der Indexmietverträge ist gestiegen

"Wir bekommen derzeit viele Hilferufe von Indexmietern", sagt Bosse. Bei Erhöhungen von zehn Prozent kein Wunder und das Ende der Fahnenstange scheint angesichts weiter steigender Inflationsraten noch nicht erreicht. Der Deutsche Mieterbund, zu dem auch der Mieterverein zu Hamburg gehört, fordert zwar eine Kappungsgrenze für Indexmieten, momentan gibt es eine solche jedoch nicht. Und der Anteil der Indexmietverträge steigt: In Hamburg beträgt er laut Bosse mittlerweile rund 50 Prozent der Neuverträge – wenn Genossenschaften und die städtische Wohnbaugesellschaft außer Acht gelassen werden. In anderen Metropolen mit Wohnungsknappheit dürfte es sich ähnlich darstellen. 

Automatisch werden die Mieten übrigens nicht erhöht. Vermieter sind nicht zu einer Anpassung verpflichtet. Sie können auch auf die Mietsteigerung verzichten oder diese nicht in voller Höhe der Inflationsrate geltend machen. "Viele Vermieter beschränken die Erhöhung", sagt Bosse. Übrigens: Theoretisch kann es auch in die andere Richtung gehen: Sinkt der Verbraucherpreisindex, können Mieter auf eine entsprechende Absenkung ihrer Mieter dringen. Jedoch ging die Kurve seit 1991 unter dem Strich nur in eine Richtung: nach oben.

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