Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen
E-Mails gelten einem Gerichtsbeschluss zufolge auch bei einer automatisierten Rückmeldung über die Stilllegung der Empfängeradresse als zugegangen. Dies entschied das Amtsgericht im hessischen Hanau laut Mitteilung vom Freitag. Einem Inhaber einer E-Mail-Adresse gehen demnach Mails solange zu, wie die Adresse aufrechterhalten wird. Zwischen Vertragsparteien gebe es aber "Rücksichtnahmepflichten", weshalb ein Absender in solchen Fällen auch andere Kommunikationswege nutzen müsse, hieß es.