Mietrecht Kündigung dank Wuffi

Haustierbesitzer, die zur Miete wohnen, sollten ihren Mietvertrag genau lesen. Denn wenn der Vertrag die Tierhaltung untersagt, können die Konsequenzen bitter sein - so ein Urteil des Landgerichts Hildesheim.

Wurde in einem Mietvertrag vereinbart, dass die Haltung von Hunden oder Katzen in der Wohnung untersagt ist, so kann bei einem anhaltenden Verstoß gegen dieses Verbot aufgrund erheblicher Vertragsverletzungen die Kündigung ausgesprochen werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hildesheim hervor.

Ein Mieter hatte trotz eines vereinbarten Verbots und einer Abmahnung seitens des Vermieters einen Hund in der Wohnung gehalten. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter. Dies sei gerechtfertigt, da in der fortdauernden unzulässigen Hundehaltung eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung liegt, die zur Kündigung berechtigt, befanden die Richter. (AZ: 7 S 4/06)

DDP
DDP