Arbeitsrecht Lästern kann den Job kosten

Bezeichnet ein Mitarbeiter seine Firma als »insolvent«, riskiert er damit die fristlose Kündigung wegen »Rufschädigung«.

Bezeichnet ein Mitarbeiter seine Firma als »insolvent«, riskiert er damit die fristlose Kündigung wegen »Rufschädigung«. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen einem Abteilungsleiter und einem Computerunternehmen hingewiesen.

Weil die gegen den Kläger ausgesprochene Kündigung jedoch formale Mängel hatte, habe sich das Unternehmen in einem Vergleich zur Zahlung einer geringen Abfindung bereit erklärt, teilte der Gerichtsvorsitzende am Freitag mit.

Der Arbeitnehmer war bei der Firma als Leiter der Rechtsabteilung beschäftigt. Er hatte einem Kunden mitgeteilt, die Firma sei »insolvent«. Später stellte sich jedoch heraus, dass nach einem Gesellschafterwechsel lediglich die Bankkonten der Firma gesperrt waren. Dem Abteilungsleiter wurde wegen »Rufschädigung« fristlos gekündigt. Laut Urteil können leichtfertig im Kundenkreis verbreitete Behauptungen das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter zerstören. Daher sei hier mit der fristlosen Kündigung auch das härteste arbeitsrechtliche Mittel ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung gerechtfertigt.

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos