In Ihrer Firma arbeiten viele Frauen, aber fast alle Chefs sind Männer? Dann könnte Ihr Unternehmen Probleme wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekommen. Das gilt verstärkt, wenn auf den unteren Hierarchieebenen überwiegend Frauen arbeiten. Kann der Arbeitgeber den Anfangsverdacht auf Diskriminierung nicht widerlegen, droht Schadenersatz AGG, wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor geht.
Position nicht einmal ausgeschrieben
Im konkreten Fall hatte eine 47-Jährige Frau gegen ihre Nicht-Beförderung geklagt. Im Unternehmen waren sämtliche der 27 Führungspositionen mit Männern besetzt, während in der Gesamtbelegschaft nur jeder dritte Arbeitnehmer männlich war. Dies ließen die Richter als ausreichendes Indiz für eine Diskriminierung weiblicher Anwärter auf Leitungsstellen gelten.
Der Arbeitgeber konnte sich nach dem Urteil des Gerichts auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin nicht ausreichend qualifiziert für die Führungsstelle gewesen war. Denn er habe weder eine Stellenausschreibung noch sonstige schriftlich dokumentierte Kriterien für die Auswahl seiner Führungskräfte vorlegen können.
Klägerin bekommt Gehaltsdifferenz
Im Endergebnis gaben die Richter der Klage statt, da der Arbeitgeber den begründeten Verdacht auf Diskriminierung nicht habe widerlegen können. Als Schadensersatz sprachen sie der Klägerin die Differenz zwischen ihrem aktuellen Gehalt und dem Lohn zu, den sie nach einer Beförderung erhalten hätte. Der Anspruch auf das höhere Gehalt gelte zeitlich unbegrenzt - das heißt, die übergangene Frau bekommt nun unbefristet das gleiche Gehalt, wie ihr beförderter Kollege. Da die Klägerin bei ihrer Bewerbung nicht nur diskriminiert, sondern auch von Vorgesetzten eingeschüchtert worden sei, verurteilten die Richter das Unternehmen außerdem zur Zahlung einer Entschädigung von 20.000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2008, AZ: 15 Sa 517/08