basics Büroräume anmieten

Paßt Ihre Garagenfirma nicht mehr in die Garage? Dann benötigen Sie Gewerberäume. Das Angebot ist erheblich größer als auf dem Wohnungsmarkt. Trotzdem kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an.

Paßt Ihre Garagenfirma nicht mehr in die Garage? Dann benötigen Sie Gewerberäume. Das Angebot ist erheblich größer als auf dem Wohnungsmarkt. Trotzdem kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an.

GRÜNDERZENTREN

In vielen Städten können Gründer in ein speziell für sie konzipiertes Bürohaus oder einen Gewerbepark einziehen. Vorteile: subventionierte niedrige Mieten für neue oder frisch renovierte Flächen, die häufig mit der für bestimmte Branchen notwendigen Infrastruktur ausgestattet sind. Bei den Quadratmetern können Sie außerdem sparen: Meist teilen sich die Gründer Gemeinschaftsräume und -einrichtungen. Zum Angebot gehören oft Besprechungszimmer, ein durchgängig besetzter Empfang, eine Telefonzentrale, Internet-Server und mitunter sogar gemeinsame Marketing-Aktionen. Außerdem haben Sie Kontakt zu anderen Gründern.

Nachteile: Aus einem reinen Gründerzentrum müssen Sie meist wieder ausziehen, wenn Sie Erfolg haben und wachsen wollen. Und nicht jeder Gründer möchte seinen potentiellen Kunden schon über die Firmenadresse mitteilen, daß er noch nicht lange am Markt ist.

MAKLERANGEBOTE

Wie beim Wohnungsmarkt gilt: Zentrale Lage ist teurer als Randbezirk, Neubau kostet mehr als unrenovierter Altbau, größere Flächen mit mehreren hundert Quadratmetern sind im Verhältnis billiger als kleine Flächen. Doch diese Faustregeln gelten nicht immer. Zur Zeit gibt es in vielen Orten mehr Bürofläche als Mieter. Sie können nicht nur über Preise und Konditionen verhandeln, Sie müssen sogar handeln.

Beispiel: die Maklercourtage. Der Makler berechnet für die Vermittlung meist 2,5 bis 3 Monatsmieten plus Betriebskosten-Vorauszahlung und 16 Prozent Mehrwertsteuer. Scheuen Sie sich nicht, um eine Begrenzung der Courtage auf zwei Monatsmieten oder weniger zu bitten. Je nach Verhandlungsgeschick ist es auch möglich, die Courtage zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.

Beispiel: der Mietpreis. Der Makler nennt Ihnen stets Mietpreise ohne Steuer und Nebenkosten. Schlagen Sie noch mal etwa 15 Prozent drauf, und Sie haben den Betrag, den Sie zahlen müssen. Sie können den Mietpreis herunterhandeln oder eine Staffelmiete vereinbaren. Oder Sie setzen an anderen Vereinbarungen im Mietvertrag an: Sie können etwa für sich eine kürzere Kündigungsfrist aushandeln, Pflichten wie Schönheitsreparaturen aus dem Vertrag streichen lassen oder auf den Einbau von Einbruchsicherungen bestehen.

MIETVERTRAG

Auch Geschäftsräume werden in der Regel per Formular-Mietvertrag vermietet. Verbände und Verlage bieten rund 200 Varianten an. Im Gegensatz zu Verträgen für Wohnräume darf der Vermieter dem Gewerbemieter Extra-Pflichten aufbürden, etwa Komplett-Renovierungen oder Schönheitsreparaturen. Wenn Sie Reklameschilder anbringen oder besondere technische Anlagen einbauen müssen, sollten Sie das im Mietvertrag festhalten.

Vorsicht, wenn Ihnen eine frühere Wohnung als Gewerberaum angeboten wird: Sie müssen zwar auf den Teil, der als Wohung ausgewiesen ist, keine Umsatzsteuer überweisen, wenn die Büro- oder Gewerbenutzung nicht bauordnungsrechtlich erlaubt ist, müssen Sie aber wieder raus.

MIETDAUER UND KÜNDIGUNG

Je länger Sie Ihre Räume fest anmieten, desto niedriger der Mietpreis. Allerdings wissen viele Gründer nicht, ob Sie sich fünf Jahre oder länger binden wollen. Auflösen können Sie so ein Mietverhältnis nicht ohne weiteres. Eine Alternative zum teuren Kurzzeit-Mietvertrag über ein oder zwei Jahre ist die »auflösende Vereinbarung«: Das Mietverhältnis endet, wenn ein bestimmter Jahresumsatz nicht erreicht wird. Ihr Vermieter darf Sie übrigens jederzeit raussetzen. Kündigungsschutzfristen gibt es nicht. Änderungskündigungen zur Erzielung einer höheren Miete sind zulässig.

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