Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Schwangerschaft nicht zur Kündigung oder zu einer so genannten Einstellungsverweigerung führen. Darauf hat die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin unter Berufung auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen. Damit hätten die Richter die Position schwangerer Arbeitnehmerinnen auch bei befristeten Arbeitsverträgen gestärkt, hieß es.
Nach Meinung der Richter gelte das europaweite Kündigungsverbot wegen einer Schwangerschaft gleichermaßen für befristete und unbefristete Arbeitsverträge, hieß es weiter. Werde einer Frau nur wegen einer Schwangerschaft die Verlängerung eines befristeten Vertrags verwehrt, so könne eine unzulässige "Einstellungsverweigerung" vorliegen. In einem solchen Fall bestehe ein Anspruch auf die Stelle. Zudem stellten die Richter den Angaben zufolge fest, dass die Frage nach einer Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch unzulässig ist und es einer Arbeitnehmerin gestattet ist, bewusst falsch zu antworten.
Aktenzeichen: C-438/99 und C-109/00