Arbeitsvertrag

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Figur von Justitia mit Waage

Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen

Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)
Hand mit Waage

Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen

Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)
Justitia mit Waage

Bundesarbeitsgericht: Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus

Wird ein befristet eingestellter Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt, ändert dies an der Befristung nichts. Allerdings darf die Betriebsratstätigkeit nicht zu einer Benachteiligung bei möglichen Vertragsverlängerungen führen, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 7 AZR 50/24)