Bundesarbeitsgericht: Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus
Wird ein befristet eingestellter Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt, ändert dies an der Befristung nichts. Allerdings darf die Betriebsratstätigkeit nicht zu einer Benachteiligung bei möglichen Vertragsverlängerungen führen, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 7 AZR 50/24)