Zeitarbeitsvertrag Befristung schriftlich fixieren

Stellen Unternehmen Mitarbeiter nur für eine befristete Zeit ein, sollten sie die Befristung spätestens vor Arbeitsbeginn schriftlich fixieren. Ansonsten wird aus der Zeitarbeit automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Wollen Unternehmen Mitarbeiter nur für eine befristete Zeit einstellen, sollten sie diese Befristung noch beim Einstellungsgespräch, spätestens aber vor Arbeitsbeginn, schriftlich fixieren. Andernfalls wird aus dem vermeintlichen Zeitarbeitsvertrag automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wie der Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt - Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) warnt.

Dabei stützen sich die obersten Arbeitsrichter auf den Paragrafen 125 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach für solche Verträge die Schriftform notwendig ist und die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags nicht zur nachträglichen Wirksamkeit der Befristung führt.

In dem verhandelten Fall war einem einzustellenden Sachbearbeiter des Bundesvermögensamtes beim Vorstellungsgespräch vom Arbeitgeber mitgeteilt worden, dass es sich um ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Erst nach Arbeitsaufnahme wurde ein entsprechender Arbeitsvertrag unterzeichnet. Nach Ablauf der Frist klagte der Sachbearbeiter nun mit Erfolg gegen die Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses.

AZ: Bundesarbeitsgericht 7 AZR 198/04 vom 1.12.2004

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