Die mit der Hartz-Reform eingeführten befristeten Arbeitsverträge für ältere Beschäftigte verstoßen in Teilen gegen EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.
Nach dem höchstrichterlichen Urteil geht das deutsche Gesetz über das hinaus, was für die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt erforderlich wäre. Das deutsche Gesetz laufe darauf hinaus, dass allen Arbeitnehmern vom 52. Lebensjahr an "unterschiedslos ... bis zum Ruhestand befristete, unbegrenzt häufig verlängerte Arbeitsverträge angeboten werden können", hieß es in dem Urteil. Diese Gruppe laufe damit Gefahr, "von festen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen zu sein".
Grundsätzlich stellten die Richter aber fest, dass ein solches Gesetz rechtens sei, wenn es "die berufliche Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer" fördere. Das Gesetz müsse aber angemessen sein, was in Deutschland nicht gegeben sei. In dem Fall hatte das Arbeitsgericht München beim EuGH um Rechtshilfe gebeten.