DIW Kein Job-Wunder durch Mini-Jobs

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat Darstellungen der Regierung widersprochen, die neuen Minijob-Regeln hätten zu vielen neun Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland geführt.

"Kleine Beschäftigungsverhältnisse: Kein Jobwunder", lautet das Fazit einer DIW-Untersuchung zu diesem Thema. Die von der Bundesknappschaft erstmals im Juni 2003 ermittelten 6,4 Millionen Minijobs hätten großteils schon vorher als so genannte kleine Beschäftigungsverhältnisse bestanden. Die seither registrierte Zunahme, die die Regierung mit rund 1,5 Millionen seit dem In-Kraft-Treten der neuen Regeln im April 2003 angegeben hatte, könne zu einem großen Teil auf die Substitution aus bisheriger Beschäftigung zurückgeführt werden. Arbeitslose hätten bisher nicht nennenswert von der Minijob-Regelung profitiert, schrieb das DIW weiter. Zwar seien ihre Chancen auf eine solche Beschäftigung gestiegen, zugleich aber die auf eine reguläre Teil- oder Vollzeitstelle gesunken.

Regierung spricht von zusätzlicher Beschäftigung

Die Regierung hatte kürzlich von inzwischen rund acht Millionen Minijobs in Deutschland gesprochen. Derzeit arbeiteten rund 7,6 Millionen Menschen mit geringfügigen Beschäftigungen, einige übten gleich mehrere Minijobs aus. Aus diesen Zahlen hatte die Regierung gefolgert, die neue Minijob-Regelung schaffe trotz der schwierigen Wirtschaftslage zusätzliche Beschäftigung und biete Arbeitslosen gute Chancen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt, also reguläre Beschäftigungen, einzusteigen. Seit Anfang 2003 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 400 (vorher 325) Euro im Monat. Die zeitliche Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche fiel weg. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 25 Prozent

Nur wenig stabile Arbeitsplätze

Die Ausweitung kleiner Beschäftigungsverhältnisse bereits in den Jahren 2000 bis 2003 beschränkte sich laut DIW vielfach auf wenig stabile und niedrig entlohnte Arbeitsplätze. "Arbeitslose haben bislang nicht unmittelbar von den Minijobs profitieren können", schrieb das Institut weiter.

"Massive Substitutionseffekte"

"Das DIW Berlin (...) sieht in dem gleichzeitigen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Hinweise auf massive Substitutionseffekte zwischen geringfügiger Beschäftigung und sonstigen Formen der Erwerbstätigkeit", analysierte das Institut. Zum Teil sei der Anstieg der Minijob-Zahl seit April 2003 offenbar durch den Wegfall von ehemals als Teilzeit- und Vollzeitarbeit ausgeübte Beschäftigungen bedingt. Die Analysen belegten, dass die amtlichen Zahlen zum Erfolg der Minijobs überzeichneten.

Die mit dem neuen Arbeitslosengeld II erheblich verschärften Zumutbarkeitsregeln für dessen Empfänger, nach denen bei einer Ablehnung eines vermittelten Minijobs Leistungskürzungen vorgenommen werden, wird nach DIW-Angaben die Struktur von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stark verändern. Der Trend werde sich verstärken, dass Einkommen aus Minijobs vielfach den Bezug staatlicher Transferzahlungen ersetzen.

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