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Ab August 2015 Friseure bekommen 8,50 Euro Mindestlohn

Teilweise verdienen Friseure nur drei Euro pro Stunde. Bis August 2015 soll der Mindestlohn für die Branche auf 8,50 Euro angehoben werden. Der Tarifvertag gilt jedoch längst nicht für alle.

Friseure in Ost und West sollen ab August 2015 einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro bekommen. Darauf einigten sich die Gewerkschaft Verdi und der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks in Würzburg. Demnach soll der Lohn bis 2015 in drei Stufen ansteigen. Derzeit verdienen Friseure teils nur rund drei Euro pro Stunde.

Die dreistufige Regelung trage den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen in westdeutschen und ostdeutschen Bundesländern Rechnung, erklärte der Zentralverband der Friseure. Hauptgeschäftsführer Rainer Röhr bewertete die Einigung als Erfolg: Sie sei ein "starkes Signal". Die Tarifparteien hätten bewiesen, dass sie "jenseits politischer Zwangsmaßnahmen zu einer einheitlichen und fairen Lohnuntergrenze für die Beschäftigten und Unternehmen finden". "Ich bin trotz der wirtschaftlichen Probleme, die dadurch in manchen Bereichen eintreten werden, sicher, dass wir so das Friseurhandwerk entwickeln und so auch bessere Mitarbeiter bekommen können", sagte Röhr. Das sei Sinn der Sache gewesen. "Insofern bewerte ich das Ergebnis - so schmerzvoll es ist - als gut."

Im deutschen Friseurhandwerk arbeiten nach Angaben des Zentralverbands rund 260.000 Beschäftigte. Der Friseurverband will mit einem Mindestlohn den Nachwuchs in der Branche sichern.

Friseurketten oftmals nicht an Tarif gebunden

Auch Verdi zeigte sich zufrieden. "Es ist richtig, dass wir das jetzt machen. Denn das ist die richtige Ausgangssituation, um das Gehaltsgefüge auch künftig weiter zu entwickeln. Das war nur der Anfang", sagte Verhandlungsführerin Ute Kittel. Dem Tarifvertrag wollen den Angaben zufolge auch mehrere Friseurketten betreten. Bis Ende Juni soll der Vertrag von allen Seiten unterschrieben sein.

Der Tarifvertrag allein sorgt jedoch noch nicht für einen wirklich einheitlichen Mindestlohn für alle Friseure: In seiner jetzigen Form gilt er zunächst nur für Mitarbeiter von Innungsbetrieben, die auch Gewerkschaftsmitglied sind. In den kommenden Monaten soll deshalb beim Bundesarbeitsministerium ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden.

swd/AFP/DPA DPA

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