ANFECHTUNG Kleinaktionäre klagen gegen MLP

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat mit anderen MLP-Anteilseignerin wegen einer Kapitalerhöhung gegen das DAX-Unternehmen geklagt.

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Heidelberg eine Anfechtungsklage gegen das DAX-Unternehmen MLP eingereicht. Die Aktionärsschützer erklärten am Dienstag in München, gemeinsam mit einer weiteren MLP-Anteilseignerin wendeten sie sich mit der Klage gegen die auf der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossene Bestätigung einer Kapitalerhöhung.

Grundkaiptal um 38 Prozent erhöht

»Hintergrund dieser Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre ist die Einbringung von Minderheitsanteilen an vier MLP-Tochtergesellschaften durch die Großaktionärsfamilien Termühlen und Lautenschläger«, so die SdK. Diese Anteile sind bereits in 29,44 Millionen MLP-Aktien umgetauscht worden und erhöhen das bisherige Grundkapital von 79,2 Millionen Aktien um 38 Prozent auf 108,64 Millionen Aktien.

»Unzulässiger Sondervorteil«

Die Aktionärsschützer meinen nun, dass sich die Großaktionärsfamilien, denen die neuen Aktien zugeteilt wurden, einen unzulässigen Sondervorteil verschafft hätten, »weil die eingebrachten Anteile einer immensen Überbewertung unterzogen worden sind«. Dass »geradezu abenteuerliche Bewertungen« vorgenommen wurden, lässt sich angeblich unter anderem an den Gewinnprognosen für die vier Gesellschaften erkennen.

»Nicht mehr seriös prognostizierbar«

»Sie reichen nicht nur bis zum Jahr 2010, also einem überhaupt nicht mehr seriös prognostizierbaren Zeitpunkt, sondern weisen auch Steigerungsraten von teilweise mehreren tausend Prozent aus. Daraus werden dann völlig überzogene Unternehmenswerte abgeleitet«, meinte die Schutzgemeinschaft.