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Kurzurlaub Der Staat bezahlt Ihren Familienurlaub: So beantragen Sie die "Corona-Auszeit"

Der Bund stellt 50 Millionen Euro für "Corona-Auszeiten" zur Verfügung
Der Bund stellt 50 Millionen Euro für "Corona-Auszeiten" zur Verfügung
© FluxFactory / Getty Images
Ab 1. Oktober 2021 können Familien im Rahmen der neuen "Corona-Auszeit" ein paar Tage stark vergünstigten Urlaub machen. Der Staat übernimmt dabei 90 Prozent der Kosten für die Unterkunft. Das Programm läuft bis Ende 2022.

Für viele Familien war die Corona-Zeit eine besondere Belastung, der Staat startet daher nun ein Förderprogramm für vergünstigten Familienurlaub. Ab 1. Oktober 2021 können Familien mit kleinen und mittleren Einkommen im Rahmen der "Corona-Auszeit für Familien" für sieben Tage verreisen und müssen dabei nur zehn Prozent der Kosten für die Unterkunft bezahlen. Die übrigen 90 Prozent übernimmt der Bund. So funktioniert die "Corona-Auszeit":

Wie buche ich die Corona-Auszeit?

Interessierte Familien müssen zunächst Kontakt mit einer Familienferienstätte aufnehmen und sich nach freien Plätzen erkundigen. Am Programm nehmen Jugendherbergen, Familienferiendörfer und ähnliche Einrichtungen aus dem ganzen Bundesgebiet teil. Alle teilnehmenden Einrichtungen inklusive Kontaktdaten hat das Familienministerium auf einer Deutschlandkarte zusammengestellt. Die Ferienstätte schickt den Familien dann ein Corona-Auszeit-Formular und prüft die Berechtigung. 

Wer darf die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen?

Förderberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Anspruch auf Kindergeld. Zudem darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden, wobei sich die Einkommensgrenzen nach Zahl und Alter der Kinder richten. Ein Paar mit zwei Kindern im Alter von 3 und 8 Jahren darf beispielsweise maximal 5576 Euro brutto im Monat verdienen. Ein Paar mit einem Dreijährigen darf maximal 4340 Euro verdienen. Für Alleinerziehende gelten etwas niedrigere Einkommensgrenzen. Wenn ein Kind oder ein Elternteil eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat, spielt das Einkommen gar keine Rolle. 

In welchem Zeitraum und wie oft darf ich verreisen?

Der Reisezeitraum für "Corona-Auszeiten" läuft vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022. Die Auszeit kann einmal je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und darf maximal sieben Tage dauern. Möglich wären also sieben Tage 2021 und weitere sieben Tage 2022, nicht aber vier Tage in diesem Jahr und nochmal drei Tage ebenfalls in diesem Jahr. 

Welche Kosten muss ich selbst bezahlen?

Der Eigenanteil bei Übernachtungs- und Verpflegungskosten beträgt zehn Prozent. Außerdem muss jeder die An- und Abreise selbst organisieren und bezahlen. Dazu können noch kleinere Extra-Posten kommen wie Kurtaxe, Gebühr für Bettwäsche und Handtücher sowie gesonderte Getränkekosten. Auch Freizeit- und Wellnessaktivitäten der jeweiligen Unterkunft können extra kosten. 

Wo finde ich weitere Informationen?

Detaillierte Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen hat das Bundesfamilienministerium auf seiner Homepage zusammengestellt. Dort findet sich auch ein Einkommensrechner, der als Orientierung dient, ob man eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen kann. Telefonisch können ebenfalls Fragen geklärt werden unter der Hotline-Nummer: 0800-8661159.

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