Hintergrund Stichwort: Jahreswirtschaftsbericht

Die Bundesregierung legt jedes Jahr im Januar einen Jahreswirtschaftsbericht mit ihren Projektionen für die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung vor

Die Bundesregierung legt jedes Jahr im Januar einen Jahreswirtschaftsbericht mit ihren Projektionen für die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung vor. Der Bericht geht zurück auf das «Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft» (StWG), das 1967 unter der Ägide der damaligen Minister für Finanzen, Franz-Josef Strauß (CSU), und Wirtschaft, Karl Schiller (SPD), in Kraft trat.

Im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz werden die Kernziele der Wirtschaftspolitik definiert: Preisstabilität, hohe Beschäftigung, Außenwirtschaftsgleichgewicht und Wachstum. Darin wird ferner vorgeschrieben, dass die Bundesregierung einmal im Jahr über die konjunkturelle Entwicklung und über ihre Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele informieren muss. Der Bericht wird nach der Beratung im Kabinett dem Bundestag und Bundesrat zur Diskussion vorgelegt.