Konkret dreht es dabei um die knapp 1,17 Milliarden T-Aktien aus einer Kapitalerhöhung vom 31. Mai dieses Jahres - und damit um rund einem Viertel aller T-Aktien überhaupt - mit denen die Telekom den Kauf der amerikanischen Mobilfunk-Firmen Voicestream und Powertel bezahlte. Die Aktien können seit dem 4. Juni an deutschen Börsen gehandelt werden. Gegen die Zulassung dieser T-Aktien zum Börsenhandel hat nun ein Telekom-Aktionär, der Jenaer Rechtsanwalt Said Kuhlig, Widerspruch bei der Deutsche Börse AG sowie beim hessischen Wirtschaftsministerium eingelegt. Der Sprecher der Deutschen Börse, Walter Allwicher, bestätigte auf Nachfrage den Eingang des Widerspruchs. Das werde nun geprüft, sagte er. Zu weiteren möglichen Folgen wollte Allwicher keine Stellung nehmen. Kuhlig vertritt bereits Privatanleger bei einer Prospekthaftungsklage gegen die Telekom.
Verstoß gegen die Zulassungsverordnung?
Der Anwalt geht in seinem Schreiben an die Deutsche Börse davon aus, dass die knapp 1,17 Milliarden Aktien für den Handel gesperrt werden müssten. Er begründet das mit angeblichen Verstößen gegen die Börsenzulassungsverordnung. So hatte die Hat Deutschland überhaupt eine Aktienkultur? Diskutieren Sie im Wirtschaftsorum mit... Telekom in ihrem Börsenzulassungsprospekt allein den Konzernabschluss zu Grunde gelegt. Die Verordnung fordert jedoch auch einen Einzelunternehmensabschluss. Von dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen: So kann die Deutsche Börse ein Unternehmen von der Vorlage eines der beiden Jahresabschlüsse befreien, wenn dieser keine wesentlichen zusätzlichen Aussagen enthält. Diese Befreiung wurde der Telekom offenbar erteilt. Zu Unrecht, meint Anwalt Kuhlig.
Unklarheit über Wert der Immobilien
Denn nach wie vor herrscht Unklarheit über den tatsächlichen Wert der Telekom-Immobilien, so Kuhlig. Aus dem Konzernabschluss allein ist nämlich nicht ersichtlich, ob die Grundstücke und Gebäude dem Mutterunternehmen oder vielmehr Töchtern zuzurechnen sind. Wegen der Bilanzierungspraktiken in den vergangenen Jahren ermittelt zudem die Bonner Staatsanwaltschaft gegen aktive und ehemalige Telekom-Manager. Dies alles hätte nach Ansicht Kuhligs auch die Vorlage des Einzelabschlusses der Deutschen Telekom AG erforderlich gemacht. Die Telekom hatte erst im Februar ihr Immobilienvermögen um 3,9 Milliarden Mark abwerten müssen.
Johannes Röhrig