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Das wird teuer für den Fiskus Wie Studiengebühren für eine Steuerrückzahlung sorgen

Studium beendet: Studieren ist teuer - die Kosten können aber auch rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden. 
Studium beendet: Studieren ist teuer - die Kosten können aber auch rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden. 
© Picture Alliance
Nach dem Studium verdient man anfangs wenig Geld - und kann die Ausbildungskosten kaum steuerlich anbringen. Doch ein Urteil besagt: Auch Jahre nach der Ausbildung können die Kosten die Steuerschuld drücken. Aber man muss sich beeilen.

Es müssen gar nicht Studiengebühren sein - denn auch ein Studium an einer staatlichen Hochschule ohne Extra-Abgabe geht ins Geld. Materialen, Bücher, Kopien, Studienreisen, Fahrtkosten und Semesterbeitrag summieren sich über die Jahre zu ordentlichen Summen. Sicherlich sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar - doch meist verdienen Berufseinsteiger nach dem Ausbildungsende nur wenig. Die Generation Praktikum blieb bislang auf den hohen Kosten sitzen. Doch ein aktuell veröffentlichtes Urteil (Aktenzeichen IX R 22/14) ändert dies nun.

Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dass Ausbildungskosten auch auf spätere Einkünfte angerechnet werden können. Und das rückwirkend - bis zum Jahr 2008. Für den Fiskus ist das eine Hiobsbotschaft, denn tausende Ex-Studenten könnten nun nachträglich Steuererklärungen einreichen und auf die Anrechnung ihrer Ausbildungsausgaben pochen. Besonders einfach sei diese Forderung, wenn in den betreffenden Jahren gar keine Steuererklärung abgegeben wurde, schreibt die "Welt".

Wer seine Ausbildungskosten steuerlich geltend machen will, muss für jedes Jahr, in dem Kosten entstanden sind, einen Verlustfeststellungsbescheid beantragen. Auf dem Mantelbogen kreuzt man die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an. In der Anlage N werden dann die einzelnen Kosten aufgelistet: Fahrtkosten, Material, Arbeitsmittel wie Computer, Stifte und Taschenrechner. Sogar die Kosten für den Umzug oder die Zweitwohnung kann man hier anbringen. Natürlich sind auch Studiengebühren absetzbar

Fiskus will Gesetz ändern

Ex-Studenten und ehemalige Azubis sollten sich aber beeilen, denn der Gesetzgeber will dieses Urteil so schnell wie möglich außer Kraft setzen und das Gesetz ändern. Ein Experte rät in der "Welt", dass Menschen, denen Ausbildungskosten zwischen 2008 und 2011 entstanden sind, diesen Antrag nun schnellstmöglich einreichen sollten. 

Diese Regelung gilt für jeden, der noch keine Steuererklärung für die betreffende Jahre abgegeben hat oder in der Erklärung die Ausgaben für die Ausbildung nicht angegeben hat. Leer gehen all diejenigen aus, die diese Ausgaben bereits in einer Steuererklärung eingetragen haben, auch wenn es sich kaum steuermindernd ausgewirkt hat. 

Warten auf Bundesverfassungsgericht

Doch es gibt noch einen Haken: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Erst- und Zweitausbildung. Wer ohne Umwege eine Ausbildung macht oder studiert, kann die Kosten bislang gedeckelt auf maximal 6000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Bei einer Zweitausbildung zählen die Kosten unbegrenzt als Werbungskosten. Damit ist die zweite Ausbildung deutlich begünstigt. Wer also eine Erstausbildung absolviert hat und diese nun steuerlich absetzen will, muss zunächst abwarten. Denn das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich damit, ob es rechtens ist, das die beiden Ausbildungen unterschiedlich behandelt werden. Erst nach dem Urteil wird klar sein, in wie weit die unterschiedlichen Ausbildungsarten absetzbar sind. 

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