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DIW-Studie Mindestlohn für alle? Viele Minijobber, Frauen und Ostdeutsche bekommen ihn nicht

Der Mindestlohn gilt auch für Friseure
Der Mindestlohn gilt auch für Friseure
© Getty Images
Eigentlich gilt seit Anfang 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn. Eine Studie zeigt nun, dass Millionen Menschen de facto weniger bekommen. Einige Gruppen sind besonders häufig betroffen.

Der erste Satz des Mindestlohngesetzes lautet: "Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber." Mindestens 8,50 Euro die Stunde sollte es seit 1. Januar 2015 geben, Anfang dieses Jahres wurde der Satz auf 8,84 Euro erhöht. Doch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt nun, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen.

Laut den Daten der Wirtschaftsforscher bekamen im Jahr 2016 insgesamt 4,4 Millionen Menschen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Das liegt zum Teil daran, dass der Mindestlohn nicht für alle gilt, zum Beispiel nicht für Selbstständige. Aber selbst wenn man nur diejenigen betrachtet, denen der Mindestlohn per Gesetz zusteht, bleibt eine erstaunlich hohe Zahl übrig: Nach den Berechnungen der Forscher erhielten 1,8 Millionen Arbeitnehmer, die unter das Gesetz fallen, im ersten Halbjahr 2016 einen geringeren Stundenlohn. Das entspricht sieben Prozent aller Anspruchsberechtigten. Im Jahr zuvor waren es sogar noch 2,1 Millionen gewesen.

Minijobber besonders oft betroffen

Die Zahlen sind deutlich höher als bisher angenommen: Die Mindestlohnkommission der Regierung hatte für 2015 angegeben, dass lediglich 1,4 Millionen Menschen weniger als den Mindestlohn bekamen. Im Unterschied zur Regierung bezieht sich das DIW nicht auf die Angaben der Betriebe, sondern der Beschäftigten. Die Zahlen des DIW basieren auf repräsentativen Befragungen aus dem sozio-ökonomischen Panel, der umfangreichsten Langzeitstudie ihrer Art in Deutschland.

Besonders häufig betroffen sind demnach die sogenannten Minijobber. "Wir sehen, dass im Jahr 2016 rund 43 Prozent der geringfügig Beschäftigten immer noch unter dem Mindestlohn verdienen, obwohl natürlich auch sie einen Anspruch darauf haben", sagt DIW-Forscherin Alexandra Fedorets, eine der Studienautorinnen. Auch Beschäftigte ohne Berufsausbildung, Angestellte in kleinen Unternehmen und ausländische Beschäftigte fallen besonders oft durchs Mindestlohn-Raster. " Darüber hinaus sind Frauen mehr davon betroffen als Männer und ostdeutsche Beschäftigte mehr als westdeutsche", sagt Fedorets. 

Viele leisten unentgeltliche Überstunden

Und noch ein Hammer verbirgt sich in den Daten des DIW: Berücksichtigt man die Diskrepanz zwischen den vertraglichen und tatsächlichen Arbeitszeiten, steigt die Zahl der um den Mindestlohn gebrachten Erwerbstätigen sogar von 1,8 Millionen auf 2,6 Millionen. "Aus dieser Diskrepanz kann man schließen, dass vor allem unentgoltene zusätzliche Arbeitszeit einer der Kanäle ist, der es Arbeitgebern ermöglicht, unter dem Mindestlohn pro Stunde zu zahlen", sagt Studienautorin Fedorets. Mit anderen Worten: Viele Arbeitgeber zahlen zwar offiziell den korrekten Mindestlohn, lassen ihre Mitarbeiter aber dafür länger als vorgesehen arbeiten.

Dennoch - der Mindestlohn zeigt Wirkung

Die Studie des DIW hat aber auch eine positive Nachricht: Auch wenn der Mindestlohn noch nicht lückenlos durchgesetzt wird, so wirkt er doch. Unterm Strich hat die Einführung des Mindestlohns zu einer deutlichen Steigerung der Gehälter im Niedriglohnsektor geführt. Damit noch mehr Menschen davon profitieren, empfehlen die Autoren der Politik statt über eine Anhebung des Satzes zunächst über wirksameres Durchsetzen des Gesetzes nachzudenken, etwa über verbesserte Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

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