Seit der Pleite seines Film- und Fernsehkonzerns im April 2002 hatte Leo Kirch die Deutsche Bank mit Schadenersatzklagen und Strafanzeigen überzogen. Der damalige Bankchef Rolf Breuer habe ihn gezielt in die Insolvenz getrieben, als er seine Kreditwürdigkeit in einem Fernsehinterview im Februar 2002 bezweifelte, lautete Kirchs These.
Der Bundesgerichtshof gab Kirch im Januar 2006 teilweise Recht: Die Deutsche Bank habe der Kirch-Printbeteiligung GmbH seinerzeit einen Kredit gegeben, und der Bankchef habe mit seiner Aussage über einen Kunden pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt. Deshalb stehe der Kirch-Printbeteiligung grundsätzlich Schadenersatz zu. Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstand, mussten die Instanzen klären. Das Landgericht München aber lehnte die Klage der Kirch-Printbeteiligung auf 1,3 Mrd. Euro Schadenersatz im Februar 2011 ab. Kirch kündigte sofort Berufung an. Eine zweite Klage über 2 Mrd. Euro reichte ein Pool von 17 anderen Kirch-Firmen ein, die keine Kreditbeziehung mit der Deutschen Bank hatten. Sie behaupten aber, sie hätten damals mit der Bank über eine Geschäftsbeziehung verhandelt und damit ebenfalls schon Anspruch auf Breuers Verschwiegenheit gehabt.
Gefunden in der ...
Breuer muss sich wegen Prozessbetrugs verantworten
Außerdem habe die Bank Kirch gezielt in die Pleite getrieben und damit "sittenwidrig vorsätzlich geschädigt". Das Landgericht lehnte auch diese Klage ab, in zweiter Instanz verhandelte das Oberlandesgericht München darüber. Eine Geschäftsbeziehung verneinten dann die Richter des Oberlandesgerichts. Ob die Bank Kirch aber sittenwidrig vorsätzlich schaden wollte, um Kasse zu machen, sollte die Vernehmung von Bankchef Josef Ackermann, der Verlegerin Friede Springer und anderen prominenten Zeugen zeigen. Den Vorschlag des Gerichts, die Bank solle Kirch 775 Mio. Euro zahlen und Kirch dafür sämtliche Klagen vom Tisch nehmen, lehnte Ackermann ab.
Ackermanns Vorgänger Breuer musste sich in einem Strafprozess wegen versuchten Prozessbetrugs durch Falschaussage verantworten. Die Staatsanwaltschaft München warf ihm vor, in einem ersten Zivilprozess 2003 die Richter des Oberlandesgerichts belogen zu haben: "Bewusst wahrheitswidrig" habe er bestritten, vor dem Interview 2002 interne Kenntnisse über die Kirch-Kredite gehabt zu haben.