In Hamburg und Berlin haben pünktlich um 8 Uhr die S-Bahn-Streiks begonnen. "Ab jetzt fahren nur noch Züge in den nächsten Bahnhof ein. Dann ist für zwei Stunden Schluss", sagte der Berliner GDL-Bezirksvorsitzender Hans-Joachim Kernchen. Die Züge würden nicht auf freier Strecke stehen bleiben. "Wir wollen ja die Reisenden nicht in Haft nehmen." An Bahnhöfen wie dem Berliner Hauptbahnhof bewegte sich tatsächlich nach 8 Uhr keine S-Bahn mehr. Reisende haben aber die Möglichkeit, auf Regionalzüge oder die U-Bahn umzusteigen.
Von 8 bis 10 Uhr - also mitten im Berufsverkehr - sind in beiden Städten die Lokführer aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. Allerdings sind auch verbeamtete Zugführer im Einsatz, so dass trotz des Arbeitskampfes einige S-Bahnen voraussichtlich fahren werden. "Mit diesem Streik wollen wir ein Signal Richtung Bahn senden, dass wir die Prozesshanselei leid sind", sagte der Hamburger GDL-Bezirksvorsitzender Norbert Quitter.
Am Tag zuvor hatte das Arbeitsgericht Nürnberg die für Donnerstag geplanten bundesweiten Streiks im Güter- und Fernverkehr untersagt. Das Arbeitsgericht Chemnitz verbot zudem Streiks bei den Regionalbahnen. Zur DB Regio zählt der Nahverkehr mit Ausnahme der S-Bahnen in Berlin und Hamburg, die deshalb jetzt bestreikt werden sollen.
Der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell sagte, mit den Streiks in den beiden größten Städten Deutschlands wolle man dem Vorstand der Deutschen Bahn nochmals verdeutlichen, dass man ein verhandlungsfähiges Angebot erwarte.
Schell ist indes weiter offen für den Einsatz eines Vermittlers im Tarifkonflikt mit der Bahn: "Ich habe mir vorgenommen, der Bahn am heutigen Donnerstag ein Angebot zu machen, wie ich mir das vorstelle", sagte er der "Passauer Neuen Presse".
Das vorläufige Streikverbot nach dem Urteil aus Nürnberg ist bei Juristen auf scharfe Kritik gestoßen. Der Beschluss sei "hochproblematisch", sagte der Arbeitsrechtler Manfred Weiss der "Frankfurter Rundschau". Der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler glaubt nicht, dass die Entscheidung Bestand hat. Das Landesarbeitsgericht Hessen habe der GDL bereits vor drei Jahren grundsätzlich ein Streikrecht zugesprochen.