Deutsches Batteriegesetz Umweltbundesamt verhängt offenbar Millionen-Bußgeld gegen Tesla

Das Logo des Elektrofahrzeuges Model S der amerikanischen Firma Tesla.
Einem Bericht zufolge soll der US-Autohersteller Tesla gegen das deutsche Batteriegesetz verstoßen haben
© Picture Alliance / DPA
Das Umweltbundesamt hat offenbar einen Bußgeldbescheid über zwölf Millionen Euro gegenüber Tesla erlassen. Der US-Elektroautobauer soll gegen das deutsche Batteriegesetz verstoßen haben.

Elektroauto-Hersteller Tesla soll in Deutschland offenbar ein Bußgeld in Höhe von zwölf Millionen Euro an das Umweltbundesamt bezahlen. Das geht nach Informationen der "Welt am Sonntag" aus dem bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Bericht von Tesla über das dritte Quartal des Geschäftsjahres hervor. Darin heiße es: "Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat gegen unsere Tochtergesellschaft in Deutschland einen Bußgeldbescheid über zwölf Millionen Euro erlassen".

Grund für die Strafe sei unter anderem der Vorwurf, dass sich Tesla nicht an Gesetze gehalten habe, die die Rücknahmeverpflichtungen von Batterieprodukten betreffen, heißt es demnach in den Unterlagen weiter. Der Autobauer gebe an, es gehe bei den Vorwürfen hauptsächlich um "administrative Verpflichtungen"; Tesla nehme weiterhin Batteriepacks aus seinen Fahrzeugen zurück.

Tesla legt Widerspruch gegen das Bußgeld ein

Das Unternehmen legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, wie laut dem Zeitungsbericht ebenfalls aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. "Obwohl wir den Ausgang des Verfahrens inklusive der endgültigen Höhe der Strafe nicht absehen können, haben wir Widerspruch eingelegt, und es ist nicht zu erwarten, dass es unser Geschäft wesentlich negativ beeinträchtigen wird", heiße es dort. 

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Hintergrund ist dem Bericht zufolge offenbar das deutsche Batteriegesetz. Es schreibt vor, dass Hersteller von E-Autos die von ihnen verkauften Batterien zurücknehmen oder einen Entsorgungspartner benennen müssen. Dagegen soll Tesla verstoßen haben. Das Unternehmen war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das Umweltbundesamt teilte der Zeitung mit, dass es sich zu laufenden Verfahren nicht äußern dürfe.

AFP
meh