Für Verbraucher gelten ab November einige neue Gesetze. Für Mieter gilt ein strikteres Meldegesetz. Alte Elektrogeräte können leichter zurückgegeben werden. Und Online-Shopping soll sicherer, aber auch komplizierter werden. Die Änderungen im Einzelnen.
Vermieterbescheinigung
Umziehen, aber nicht ummelden - mit dieser Schlamperei will das neue Bundesmeldegesetz Schluss machen. Der Vermieter muss seinem neuen Mieter ab November eine schriftliche Bescheinigung ausstellen, dass dieser eingezogen ist. Mit der Vermieterbescheinigung muss der Mieter innerhalb von zwei Wochen zur Meldebehörde laufen und sich offiziell ummelden. Tut er das nicht, droht ein Bußgeld. Auch für den Vermieter kann es teuer werden: Stellt er die Bescheinigung nicht fristgerecht aus, droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro erhalten.
Elektroschrott-Rücknahme
Am Samstag tritt das neue Gesetz zur Rücknahme von Elektroschrott in Kraft. Es sieht vor, dass Verbraucher alte Handys, defekte Küchengeräte und andere Elektronikartikel kostenlos beim Händler abgeben können. Kleinere Geräte müssen die Händler in jedem Fall annehmen, größere nur, wenn der Kunde auch ein neues Gerät kauft. Ein Kassenbon ist für die Rückgabe nicht erforderlich.
Allerdings: Damit sich Händler, die Altgeräte nicht sowieso schon freiwillig entsorgen, auf die Neuerung einstellen können, gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten. Außerdem gilt die Neuregelung nicht für kleine Fachgeschäfte. Nur wer 400 Quadratmeter Lagerfläche oder mehr hat, muss sich am Recycling beteiligen. Dafür müssen auch Onlinehändler Altgeräte zurücknehmen - entweder per Rücksendung oder indem sie eine Sammelstelle "in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher" einrichten, wie es beim Umweltministerium heißt.
Online-Shopping
Zum 5. November tritt eine Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Kraft, die das Bezahlen in Online-Shops sicherer machen soll. Eine Zwei-Faktor-Prüfung soll Betrügern das Leben künftig schwerer machen als bei den verbreiteten One-Click-Verfahren. Das bedeutet, dass die Identität des Kunden doppelt geprüft werden muss, etwa durch ein Passwort und eine Tan-Nummer.
Wird der Onlineeinkauf jetzt total kompliziert? Nicht unbedingt, denn es gibt Ausnahmen: Zum einen gelten die Regeln erst ab einer Kaufsumme von 30 Euro. Zum anderen sind als sicher geltende Bezahlmethoden wie Paypal von den neuen Hürden ausgenommen. Auch für den Kauf auf Rechnung ändert sich nichts.