In der Korruptionsaffäre bei Volkswagen haben die Wirtschaftsprüfer von KPMG wegen der Fülle des Materials nach Firmenangaben noch keine konkreten Ergebnisse vorgelegt. Vor dem Hintergrund der schwierigen Datenlage hätten sich die Prüfer nicht in der Lage gesehen, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates am Montag belastbare Zwischenergebnisse vorzustellen, teilte Volkswagen in Wolfsburg mit. Mit einem Abschlussbericht der KPMG sei nicht vor Oktober zu rechnen. Einen weiteren Zwischenbericht kündigte VW für die reguläre Aufsichtsratssitzung im September an.
Weder in der Frage eines möglichen Firmengeflechts um den früheren Personalvorstand der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, noch in der Frage der mutmaßlichen Begünstigung von Betriebsräten konnten die Wirtschaftsprüfer VW zufolge ein Ergebnisse liefern. "Neben einer komplexen, internationalen Firmen- und Gesellschafterstruktur müssen die Experten große Mengen an Unterlagen und Datenträgern auswerten, davon alleine über 30 Umzugskisten Belege aus Tschechien und zahlreiche Festplatten", erklärte Volkswagen. Umfangreiche Befragungen im In- und Ausland seien außerdem nötig.
Währenddessen hat der VW-Konzern den Weg für Ermittlungen der Justiz wegen eines möglichen Spesenbetrugs von Betriebsräten freigemacht. Der zuständige Ausschuss des Aufsichtsrats stimmte am Montag einem entsprechenden Vorschlag von Konzernchef Bernd Pischetsrieder zu, Strafantrag zu stellen. Bei VW sollen Betriebsräte unter anderem mit "Lustreisen" auf Unternehmenslinie gebracht worden seien.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist ein Strafantrag des Unternehmens, des Betriebsrates oder der Gewerkschaft Voraussetzung für Untersuchungen der Justiz wegen möglicher Begünstigung von Betriebsräten.
Osterloh erklärte zu den Untersuchungen der Justiz über einen möglichen Spesenbetrug von Betriebsräten: "Es ist für unsere weitere Zusammenarbeit im Konzern wichtig, dass diese Frage schnell und abschließend beantwortet wird." Pischetsrieder sagte, Ziel des Antrages sei es, von unabhängiger Seite klären zu lassen, ob und gegebenenfalls wer gegen entsprechende gesetzliche Vorschriften verstoßen habe.