Der Porsche-Konzern hat im Streit mit dem VW-Betriebsrat über die Machtverhältnisse in der zukünftigen Porsche-Holding einen Sieg errungen. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies entsprechende Anträge der Arbeitnehmervertretung von Volkswagen gegen die umstrittene Mitbestimmungsregeln ab. Richter Roland Kammerer sagte in Ludwigsburg, die entsprechenden Fragen könne man nur in einem Hauptsacheverfahren klären. Der VW-Betriebsrat kündigte umgehend Rechtsmittel an. Hintergrund des Konflikts war eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW-Betriebsrat als ungerecht empfand.
Die Porsche-Holding soll in Zukunft zwei Töchter führen: Den Sportwagenbauer Porsche und die Beteiligung an VW. Porsche hält derzeit rund 30 Prozent an VW, nach dem Fall des VW-Gesetzes wird eine Aufstockung auf über 50 Prozent erwartet. Damit würde der VW-Konzern zu einer Tochter des viel kleineren Sportwagenbauers. Nach der Vereinbarung sollen die Belegschaften von Volkswagen und Porsche jeweils gleichviel Vertreter in Betriebsrat und Aufsichtsrat der neuen Holding entsenden, obwohl VW um ein Vielfaches größer ist. Das hält VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh für ungerecht und hatte dagegen geklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit wollte Osterloh verhindern, dass die neue Porsche-Holding, die eine Europäische Aktiengesellschaft ist, ins Handelsregister Stuttgart eingetragen wird.
Osterloh kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an
Richter Kammerer sagte, dass Registergericht wäre an eine Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht gebunden. Eine Entscheidung wäre "ein vorläufiges Gutachten über die Mitbestimmung gewesen." Das hätte keinen Rechtsfrieden hergestellt. Möglicherweise wären bei einer Entscheidung auch die Beteiligungsrechte der Porsche-Belegschaft beschnitten worden. Osterloh kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. "Wichtig ist, man kann ein Unternehmen nicht gegen die Belegschaft übernehmen." Porsche-Finanzvorstand Holger Härter sagte, er gehe davon aus, dass die Mitbestimmungsvereinbarung langfristig Bestand haben werde. Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück erklärte, die Vereinbarung basiere auf rechtsstaatlichen Grundlagen. "Das ist für uns wichtig." Die Entscheidung des Richters sollte vom Volkswagen-Betriebsrat zur Kenntnis genommen werden. Man solle nun wieder schnell zusammenarbeiten. Hück und Osterloh hatten sich in den Wochen zuvor einen verbalen Schlagabtausch geliefert.