WETTBEWERB EU-Gericht beanstandet »Goldene Aktien«

Der freie Kapitalverkehr in der EU darf laut Europäischem Gerichtshofs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden - nicht wie in Frankreich und Portugal.

In einem am Dienstag verkündeten Urteil beanstandeten die Luxemburger Richter daher die in Frankreich und Portugal exitierende staatliche Kontrolle über den Aktienbesitz an bestimmten Unternehmen. In Deutschland könnte nach Auffassung von Beobachtern jetzt das VW-Gesetz unter Druck kommen, das dem Staat ebenfalls Vorteile sichert.

In Frankreich hält die Regierung so genannte Goldene Aktien bei der Erdöl-Versorgungsgesellschaft Elf-Aquitaine. Durch sie wird der Erwerb von Anteilen oder Stimmrechten ab einer gewissen Größenordnung von einer vorherigen Genehmigung des Wirtschaftsministers abhängig gemacht. Das Gericht gesteht den Staaten zwar zu, aus Gründen der Versorgungssicherheit eine gewisse Kontrolle über die entsprechenden Firmen auszuüben. Doch die französische Regelung geht über dieses Ziel hinaus, weil sie völlig offen lässt, unter welchen Umständen eine Genehmigung zum Aktienerwerb untersagt werden kann.

In Portugal ist für den Erwerb von mehr als 10 Prozent des Kapitals privatisierter Unternehmen ebenfalls eine staatliche Genehmigung erforderlich. Außerdem werden ausländische Anteile beschränkt. Schon diese Benachteiligung allein verstößt nach dem Richterspruch gegen die EU-Verträge. Gebilligt wurde vom EuGH dagegen die belgische Regelung über die »Goldene Aktie« beim heimischen Gasversorger, weil hierbei keine vorherige Genehmigungen erforderlich sind und die Entscheidungen des Staates nach überprüfbaren Vorschriften erfolgen müssen.