In den USA sollen Reisende aus Deutschland und anderen von der Visumpflicht befreiten Ländern künftig ihre Online-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Die am Dienstag im US-Amtsblatt veröffentlichte neue Bestimmung soll auch Staatsangehörige von Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Australien, Israel, Japan und Südkorea betreffen. Die Neuregelung soll binnen 60 Tagen in Kraft treten, wenn sie nicht vor Gericht angefochten wird.
Die geplante Änderung begründet die US-Behörde mit dem "Schutz der USA vor ausländischen Terroristen und anderen Bedrohungen für die nationale und öffentliche Sicherheit". Die verpflichtende Überprüfbarkeit der Social-Media-Aktivitäten ist Teil eines größeren Pakets, das eine umfassende Datensammlung zur Nachverfolgung von Ein- und Ausreise regeln würde, wenn es denn so in Kraft tritt.
Einreise in die USA: Trump-Regierung will Social-Media-Kanäle durchleuchten
Staatsangehörige von 42 Ländern, die am sogenannten Visa Waiver Program teilnehmen, können bisher ohne Visum für bis zu 90 Tage in die USA einreisen, wenn sie vorab die elektronische Einreisegenehmigung ESTA beantragen. Der neuen Bestimmung zufolge soll dem Antrag künftig auch ein Verlauf der Social-Media-Profile aus den vergangenen fünf Jahren beigefügt werden müssen. Zu sozialen Medien zählen Plattformen wie etwa Tiktok, X oder Instagram. Das Dokument ist nicht rechtskräftig, sondern steht nach seiner Veröffentlichung im Bundesregister zunächst zur Diskussion.
Auch andere Daten sollen künftig zusätzlich abgefragt werden, darunter die Telefonnummern der vergangenen fünf Jahre, die E-Mail-Adressen der vergangenen zehn Jahre sowie persönliche Daten von Familienmitgliedern, neben dem Namen auch Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.
Die US-Regierung geht seit dem erneuten Amtsantritt von Präsident Donald Trump im Januar hart gegen Migration vor und hat in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen deutlich verschärft. Im Sommer 2026 sind die USA zusammen mit Kanada und Mexiko Gastgeber der Fußball-WM.